Die Eigenkapital-Bilanzierung, die Eigenkapitalquote und das Mezzanine-Kapital als stimmrechtsloser Eigenkapitalersatz

Der deutsche Mittelstand, mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen leiden seit Jahren an einem chronischen Eigenkapitalmangel. Zusätzlich verstärkt wird die Bedeutung des Eigenkapitals durch Basel III und die Corona-Krise. Viele Unternehmen müssen ihre Kapitalstruktur grundlegend überdenken und dabei der Stärkung des Eigenkapitals besondere Aufmerksamkeit schenken.

Das vorliegende Werk "Eigenkapitalfinanzierung", ursprünglich erschienen im Bank-Verlag Medien, Köln, 220 Seiten, von Dr. jur. Horst S. Werner, Bilanz- und Kapitalmarktexperte ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), vermittelt detailliert die Bedeutung und Funktion des Eigenkapitals im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtfinanzierung sowie die Bedingungen, Möglichkeiten und Voraussetzungen bewährter Instrumente der Eigenkapitalstärkung. Neben der Beteiligungsfinanzierung über Vollgesellschaftsanteile behandelt es eingehend die für den Mittelstand besonders interessante Mezzanine-Finanzierung ohne Stimmrechtsverwässerung über Genussrechtskapital, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen.

Bei Mezzanine-Kapital handelt es sich kapitalmarktrechtlich um Fi­nanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz, die Merkmale von Eigen- und Fremdkapital aufweisen. Im wissenschaftlichen Schrifttum und in der Finanzierungspraxis ist Mezzanine-Kapital inzwischen überall allgegenwärtig. Beson­ders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Formen mezzaniner Finanzierung wegen der unbürokratischen Handhabung und der banktechnischen Bewertung von Kapitalrisiken im Zuge der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über die „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ (Basel III) immer bedeutsamer geworden. Selbst in der Bankenbilanzierung gelten atypisch stille Beteiligungen als Kernkapital. Mezzanine-Beteiligungen können privatschriftlich abgeschlossen werden und sind ohne notarielle Hemmnisse rechtswirksam. Von Bedeutung sind jeweils die mit der Mezzanine-Finanzierung verbundenen (Einfluss-)Rechte auf die Unternehmen, die bilanzrechtlichen Folgen auf das Rating und die steuerrechtlichen Bedeutungen auf die Kapitalertragsteuern bzw. die steuerliche Gewinnverteilung. In den Vordergrund treten vor dem Hintergrund von Bonität und Rating die bilanzrechtlichen Fragen, da sie über die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens entscheiden. Gewünscht wird deshalb eine Ausgestaltung der mezzaninen Finanzierungsbedingungen als bilanzrechtliches Eigenkapital, um so eine Hebelwirkung für die Aufnahme von zusätzlichem Kreditkapital zu bekommen. Unverbriefte Genussrechte und wertpapierverbriefte Genussscheine sowie gewinnorientierte stille Beteiligungen sind sogen. "Individualverträge", in denen mit jedem einzelnen Anleger individuell unterschiedlich hohe Renditen bzw. Ausschüttungen vereinbart werden können. Dies ist bei offenen Gesellschaftsbeteiligungen wegen des gesellschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes nicht möglich. Aktionäre oder GmbH-Gesellschafter müssen stets alle gleich behandelt werden und prozentual gleiche Gewinnanteile bekommen.

Die als Eigenkapitalersatz im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung, im Eigenkapital ausgestaltete stille Einlage oder das Genussrechtskapital sind auf der Passivseite der Bilanz unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital der Vollgesellschafter als zweite Position als "gezeichnetes Stilles Kapital" zu bilanzieren. Die Behandlung des stillen Beteiligungskapitals und des Genussrechtskapitals als bilanzrechtliches Eigenkapital ist in einem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer ( siehe Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf, IDW in der Stellungnahme HFA 1/1994 ) von den genannten Voraussetzungen her geregelt.

Der Eigenkapitalcharakter einer stillen Einlage oder einer Genussrechtsbeteiligung des Investors wird herbeigeführt, indem er neben einer Gerwinnbeteiligung zum einen das volle Verlustrisiko mitträgt und der Kapitalrückzahlungsanspruch der Einlage unter der Bedingung steht, dass das Kapital bei Insolvenz bzw. bei freiwilliger Liquidation der Gesellschaft erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger ( Rangrücktritt ) zurückgezahlt werden darf, und er zum weiteren für mindestens fünf Jahre auf eine Kündigung und damit auf eine Gläubigerstellung verzichtet. Diese gewinnorientierten Beteiligungsformen sind ausschüttungsfähiges Eigenkapital und unterliegen nicht dem Kapitalerhaltungsgrundsatz ( Kapital-Rückgewährverbot ) wie bei den Kapitalgesellschaften ( § 57 AktG und § 30 GmbHG ). Mezzanine-Kapital ist entnahmefähig, wenn die Liquidität und die Verschuldung des Unternehmens das zuläßt.

Darüber hinaus erläutert das Fachbuch praxiserprobte Instrumente der Bilanzstrukturoptimierung zur Erhöhung der Eigenkapitalquote und eigenkapitalschonende Finanzierungsformen wie das Leasing und Factoring. Abschließend zeigt es konkrete Wege der Eigenkapitalbeschaffung über Beteiligungsgesellschaften, Kapitalmarktemissionen (z.B. Private Placements und Mitarbeiterbeteiligungen), Mittelstandsfonds, Fördermittel und Mezzanine-Produkte der Kreditwirtschaft auf.

Dieser detailierte Fachbuch-Ratgeber hilft bei der aktiven Gestaltung effizienter Eigenkapitalstrategien und sensibilisiert den Leser für das Thema "Eigenkapital" bzw. Eigenkapitalbeschaffung, indem es ihm einen vertieften Einblick in die wirtschaftlichen, rechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Eigenkapitalfinanzierung verschafft.

Der Autor Dr. jur. Horst Siegfried Werner verarbeitet in dem ausführlichen Fachbuch "Eigenkapitalfinanzierung" seine gesamten beruflichen Erfahrungen aus über dreißig-jähriger Beratungstätigkeit mit der Dr. Werner Financial Service AG.

Wer eine umfassende und gut leserliche Beschreibung zum Thema 'Mezzanine Kapital' erhalten möchte, dem sei dieses Buch empfohlen. Die beschriebenen Finanzierungsinstrumente werden übersichtlich und klar dargestellt. Auch wenn die einzelnen Instrumente der Eigenkapitalbeschaffung nicht neu sind, so ist dem Autor eine ernstzunehmende und umfassende Darstellung zu diesem Thema gelungen.

Rezension von Christoph Tigges