Mitarbeiterbeteiligung ohne Stimmrecht durch direkte Lohnzuzahlungen, durch Lohnumwandlung oder durch Einbehalt von Lohnteilen

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen ( Lohnumwandlung ) verbessern, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens.

Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde schon früher in Deutschland jahrelang steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen durch die Arbeitgeber bezuschußt.

Die Beteiligung der Mitarbeiter ohne Einflussnahme auf die Geschäftsführung und ohne Stimmrechtsverwässerung am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmer und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen. In Deutschland mag der Gedanke sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Mitarbeiter noch vergleichsweise neu sein, doch für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter von der erhöhten Motivation bis zur Verbesserung der Liquiditätssituation erhebliche Vorteile.

Die Finanzierung durch Mitarbeitergelder und die zusä#tzliche Liquidität durch Lohnumwandlung in einem Unternehmen läßt sich bankenunabhängig gerade durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Lohnumwandlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wird in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschußt. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland.

Ein gut konzipiertes und attraktives Mitarbeiterbeteiligungsmodell bietet dem Unternehmen die Gewähr, dass die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und die durchschnittliche Beteiligungssumme pro Mitarbeiter hoch und die Abrufquote nach Ablauf der vereinbarten Sperrfrist gering ist. Entscheidend für den Erfolg eines Modells ist, dass es für die Mitarbeiter klar und verständlich ist und sich für den Mitarbeiter die Beteiligung am eigenen Unternehmen "lohnt", er also eine attraktive Rendite auf das investierte Kapital erwarten kann. Doch selbst bei einer guten Rendite für die Mitarbeiter ist die Beteiligung von Mitarbeitern auch für Unternehmen aus Kostengesichtspunkten attraktiv, denn der Aufwand für eine Mitarbeiterbeteiligung ist wesentlich geringer als der Aufwand für alternative Finanzierungsformen. Immerhin kostet das Kapital von institutionellen Beteiligungsgesellschaften oft zwischen 10 und 20 % p.a.

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert so die Zukunftsfähigkeit. Ferner bestehen die Vorteile in einer verbesserten Eigenkapitalquote und damit in einer Erhöhung der Bonität und des Ratings des Unternehmens. Gleichzeitig wird die Mitarbeiterbindung gefördert. Daneben steigt die Eigeninitiative der Belegschaft, die Mitarbeitermotivation und dadurch die Produktivität. - Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .