gesundheitshäuser

Bei aller Zentralisierung muss die notfallmedizinische Grundversorgung wohnortnah gesichert bleiben!

Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die notfallmedizinische Grundversorgung auch in der Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass auch künftig in maximal 30 Minuten Fahrzeit eine Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen muss. Wenngleich durch die Unterstützung von Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens 20 Kilometer Entfernung erreichen können. "Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die keiner Dringlichkeit...

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