Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Die öffentliche Werbung für Kapitalanlagen, Wertpapiere und Eingriffsrechte der BaFin - von Dr. jur. Horst Werner

Die BaFin betreibt systematisch Internetrecherchen zu Verstößen gegen Werbevorschriften. Im Gesetz über Vermögensanlagen ( § 12 Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) ist die Werbung für wertpapierfreie Finanzinstrumente und in § 15 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) für Wertpapiere normiert. So hat der Anbieter dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen der folgende deutlich hervorgehobene Warnhinweis aufgenommen wird: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Der Begriff der Werbung ist in Art. 2 Nr. 9 Prospektverordnung legal definiert. Zur Werbung gehören alle Bekanntmachungen und Informationen über Kapitalanlagen in der Presse, Fernsehspots, Präsentationen, Broschüren und Werbebanner im Internet zur Förderung des Absatzes. Jede Werbeanzeige für Kapitalanlagen muss klar als Werbung...

Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Wieder einmal Neuigkeiten zur Haftungssituation von Banken in Bezug auf eine Anlageberatung. Anders jedoch als in den bis dato entschiedenen Haftungsfällen ging es aktuell um die Zwischenschaltung eines Anlageberaters. Der BGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Schadensersatzanspruch gegen eine Direktbank in Frage kommt, obwohl die unmittelbare Beratung und Ausgabe von Finanzprodukten durch ein anlageberatendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgte. Die Klägerin hatte im Jahr 2005 ein Zins-Plus-Konto eröffnet. Dabei handelte es sich um ein Tageskonto mit einer jährlichen Festverzinsung von 4,5%. Dieses Tagesgeldkonto war mit einem Depot zur Einbuchung von Wertpapieren gekoppelt. Die Direktbank und das Wertpapierdienstleistungsunternehmen vereinbarten, dass erstere nur den marktüblichen Zins übernehmen sollte (da die 4,5% diesen deutlich überstiegen). Den Differenzbetrag sollte das Wertpapierdienstleistungsunternehmen...

Dr. jur. Horst Werner zu den Wertpapier-Beratungsprotokollen nach dem Wertpapierhandelsgesetz über Finanzinstrumente

Der Wertpapierfachmann Dr. jur. Horst Werner weist nachfolgend auf die Bedeutung von Finanzinstrumenten- und Wertpapier-Beratungsprotokollen nach dem Wertpapierhandelsgesetz hin. Seit dem 01. Januar 2010 müssen Finanzdienstleister nach dem Wertpapierhandelsgesetz ( § 31 WpHG ) beim Verkauf von Finanzinstrumenten ein noch qualifizierteres Finanzinstrumenten-Beratungsprotokoll mit dem potentiellen Anleger anfertigen, wenn sie Wertpapierinteressierte bei der Zeichnung von Aktien, Anleihen, Genussscheinen, Optionen etc. beraten. Diese Protokollpflicht gilt nach der Rechtsprechung zwischenzeitlich auch analog für nicht-wertpapierverbriefte Kapitalanlagen, wie z.B. den stillen Beteiligungen oder den KG-Fondsanteilen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Seit Anfang 2010 sind Banken und andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, die Wertpapieranlageberatung schriftlich mit persönlicher Unterschrift zu dokumentieren. Zu der gesetzlichen...

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