Schlichtungsstelle

Bayern: Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet durch Online-Schlichtung

Die Bayern haben’s gut: Ab dem 20.04.2012 können sich die Verbraucher dort an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, sollte es bei einer ihrer Bestellungen im Internet Probleme geben. Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. betrieben und ist das Ergebnis einer Initiative des Landes Baden-Württemberg. Ab April 2012 wird sich das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an dem Projekt beteiligen. Das Land Hessen beteiligt sich seit 2011 an den Kosten der Schlichtungsstelle. Diese kann dann vom Verbraucher kostenlos in Anspruch genommen werden. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) betont: "Die Online-Schlichtung ist ein rasches und für alle Beteiligten risikofreies Verfahren, um Streitigkeiten aus Bestellungen im Internet außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Wir haben zwar eine hervorragende Justiz, aber viele Fälle lassen sich sehr effizient auch...

Konflikte zwischen Mandanten und Anwälten: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hilft

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rechtsanwälte sind verpflichtet, im Interesse ihrer Mandanten zu handeln. Gelegentlich kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn man sich als Mandant schlecht beraten fühlt und Fehler des Anwalts vermutet. Lässt sich die Meinungsverschiedenheit nicht im direkten Gespräch mit dem Anwalt ausräumen, kann man sich schriftlich an eine von der Anwaltschaft eingerichtete Schlichtungsstelle in Berlin wenden. Auch Betroffene aus Schleswig-Holstein können die Einrichtung in Berlin konsultieren. „Konflikte lassen sich durch gezielte Vermittlung zwischen den Parteien oft viel schneller und unbürokratischer lösen als durch eine Schadenersatzklage vor Gericht“, berichtet Dr. Michael Purrucker, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Die überregionale Schlichtungsstelle besteht seit Januar 2011 und unterstützt die betroffenen Parteien kostenfrei, außergerichtliche Lösungen zu finden....

Fehleranfällige Jahresabrechnung für Strom

Gesetz für mehr Transparenz – Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bringt Informationsflut und setzt Energieversorger unter Druck – Neuer Schlichtungsstelle wird die Arbeit nicht ausgehen. Berlin, 3. November 2011: Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt EU Vorschriften für mehr Transparenz auf dem Strommarkt durch und soll den Wechsel des Stromanbieters für Kunden erleichtern. Nun stehen die ersten Jahresabrechnungen gemäß der neuen Regelung ins Haus und damit auch diesbezüglich erste Streitfälle für die vom Bundeswirtschaftsministerium neu geschaffene Schlichtungsstelle. „Wettbewerb und Transparenz sind aus Kundensicht absolut zu begrüßen. Allerdings gehen diese Änderungen mit besonderen Herausforderungen für Energieversorger einher. Gerade kleinere Stadtwerke geraten massiv unter Druck, da sie oft die internen Prozesse komplett neu aufstellen müssen.“, so Achim Reinhardt, Geschäftsführer der Smartmove...

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