Rundfunkstaatsvertrag

IfKom: Konvergenz von Fernsehen und Internet erfordert Novellierung der Mediendienstrichtlinie

Eine Unterscheidung zwischen klassischen TV-Angeboten und Videodiensten im Internet ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bund-Länder-Kommission ist auf dem richtigen Weg zu modernen Rechtsvorschriften. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ) begrüßt die von einer Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission vorgelegten Positionen zur Novellierung der Audiovisuellen Mediendienstrichtlinie (AVMD). Das deutsche Positionspapier wurde inzwischen an die EU-Kommission übermittelt. Als nicht mehr zeitgemäß sehen die IfKom die bisherige Unterscheidung zwischen Fernsehangeboten und Videodiensten aus dem Internet an. Ebenso wird eine Übertragung der TV-Medienordnung auf Internetangebote dem auf völlig anderen technischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen basierenden Medium nicht gerecht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ebenfalls diese Sichtweise und hält nicht mehr an der Definition eines "fernsehähnlichen" Angebotes im Internet...

Fernsehen, Smartphone, Internet – Medienkonvergenz erfordert dringend Änderungen der Rechtsvorschriften

Das klassische Sender-Empfänger-Modell löst sich auf, es ist nicht mehr transparent, wo die Verantwortung innerhalb der bestehenden Rechtsordnungen liegt. Die Lebenswirklichkeit erfordert Anpassungen. IfKom, der Verband der Ingenieure für Kommunikation, appelliert an die Politiker von Bund und Ländern, auf die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik und auf die damit verbundenen Veränderungen der Informationsgewinnung zu reagieren. Herkömmliche Regulierungsansätze von Rundfunk und Fernsehen sind auf die Internetwelt nicht ohne weiteres übertragbar. Die Konvergenz der Informations- und Kommunikationskanäle, aber auch die Konvergenz der Geräte, die es ermöglicht, Fernsehsender mit dem Tablet zu empfangen oder mit dem Fernseher ins Internet zu gehen, erfordert eine Überarbeitung der vorhandenen Vorschriften. In diesem Zusammenhang sollten auch bestehende Strukturen, wie die Zuständigkeit der Bundesländer für die Medien,...

Ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig ?

Ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nach Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungswidrig ? ”Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.” Zitat von Prof. Rupert Scholz (Staatsrechtler und Politiker) vom 23.04.2010. Das Zitiergebot zwingt den Gesetzgeber seit dem 23.05.1949 unmissverständlich, jede Grundrechtseinschränkung in einem einfachen Gesetz zu zitieren, damit jeder Bürger darüber informiert wird, welche Grundrechte in welchem Gesetz eingeschränkt werden. Werden diese Grundrechtseinschränkungen nicht zitiert, ist das gesamte Gesetz zwingend nichtig und ungültig, da es sich bei Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG um eine zwingende Mußvorschrift handelt, die in keiner anderen Weise auslegbar und interpretierbar ist. Adressaten...

CTVA klärt auf: Web-TV und die Pflicht zur Rundfunklizenz

CTVA diskutierte in einem Workshop die Auswirkungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages für Web-TV- und Corporate TV-Anwender. Berlin, 14. September 2009 - Unter dem Titel „Politik und Bewegtbild“ trafen sich am 10. September zahlreiche CTVA-Mitglieder und Interessenten, um gemeinsam die neuesten Entwicklungen des Rundfunkstaatsvertrages in Bezug auf Web-TV und Videoportale zu erfahren und sich über die Bedeutung von Web- und Videoproduktion in der Politik zu informieren. Gastgeber waren die TVN Content GmbH & Co. KG. und die Corporate TV Association (CTVA). Nach einer Führung durch die Studios des Bundestags-TV,...

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