Rechtsschutzversicherer

Rechtsschutzversicherung

Ob erbitterter Nachbarschaftsstreit, teures Gerichtsverfahren oder Stress mit dem Arbeitgeber - mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie finanziell auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren. In folgendem Ratgeber Artikel werden Ihnen die wichtigsten Fakten vorgestellt und verschiedene Angebote miteinander verglichen: https://www.finanzen.net/ratgeber/versicherung/rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie bei juristischen Auseinandersetzungen vor hohen Kosten. Rechtsschutzversicherungen sind teurer als andere Versicherungen. Um weniger Versicherungsprämie zu zahlen, lohnt sich daher die Wahl eines Selbstbehalts von 150 Euro. Passend zu Ihrer Lebenssituation haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Bestandteile in Ihren Rechtsschutz-Tarif aufzunehmen. Zum Beispiel den Baustein Verkehrsrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz. Alle Informationen zu diesem...

Rechtsschutz für die private Krankenversicherung

Rechtsschutz für Behandlungsfehler von Ärzten Rechtsschutz für Patienten in der privaten Krankenversicherung als Schutz vor Behandlungsfehlern. Die ERGO-Versicherungsgruppe bietet ihren Krankenvoll- oder Zusatzversicherten der DKV Krankenversicherung und der Victoria Krankenversicherung eine neuartige Rechtsschutzversicherung an. Dese soll bei allen Streitigkeiten der Patienten mit Ärzten, Kliniken, Heilpraktikern und anderen Behandlern eintreten, bei denen es sich um die Qualität der medizinischen Behandlung, Beratung und Pflege geht. Die Ärztekammern melden pro Jahr rund 12.000 Behandlungsfehler, unter denen Patienten zu leiden haben. Die Dunkelziffer liegt bei weitem höher. Ob Ärzte Fehler gemacht haben bei Operationen oder Behandlungen ist für den Patienten meistens immer sehr schwer zu belegen. Die privaten Krankenversicherer können ihren Kunden nach einem Behandlungsfehler helfen, Geld wegen unberechtigter Honoraransprüche...

Können Sie es sich leisten zu klagen - Schutz gegen Prozessrisiken mit einer Rechtsschutzversicherung - online vergleichen

Auch wenn Sie im Recht sind, müssen Kosten, die durch Anwälte und Gutachter entstehen, selbst getragen werden. Auch bei Arbeitsgerichtsprozessen werden beim ersten Verfahren die Anwaltskosten selbst getragen. Bedenken Sie, wie schnell man in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden kann, egal ob privat, im Beruf oder im Straßenverkehr. Der Schutz gegen Prozessrisiken mit einer Rechtsschutzversicherung ist deshalb gefragter denn je. Zu beachten ist, dass bei bestimmten Rechtsschutzarten nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von 3 Monaten eingehalten werden muss, um sie nutzen zu können. Man sollte also nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist"! Bei Schadensersatzansprüchen und wenn Bedarf an einem Strafverteidiger besteht, gibt es keine allgemeine Wartezeit. http://berlinfinanz24.de/privat.rechtsschutz.index.html In einer Familienrechtsschutz sind alle Familienmitglieder, d.h....

Wer nach einem Verkehrsunfall einen Gutachter beauftragen darf

Wofür man zum Kfz-Schaden ein Gutachten braucht, wer es in Auftrag geben darf, welchen Anforderungen ein solches Gutachten genügen muss und wie die Angemessenheit des Sachverständigenhonorars zu beurteilen ist. von Dipl.-Ing. Raimund Enders, Ottobrunn, Über die Frage, wer denn nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragen darf, haben sich in den letzten Jahren viele Verbraucher von einigen Versicherern verunsichern lassen. Dabei ist die Antwort ganz einfach und seriöse Versicherer machen keinen Hehl daraus, denn es gilt der Rechtsgrundsatz: Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Dazu gehören...

Rechtsschutzversicherer müssen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nac

Rechtsschutzversicherer müssen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nach § 906 Deckung gewähren. Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 30.05.2008 festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherer grundsätzlich verpflichtet sind, einem betroffenen Grundstückseigentümer für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach § 906 BGB wegen bergbaubedingter Erderschütterungen Deckungsschutz zu gewähren. Das Amtsgericht Lebach hatte in einem Musterprozess einem Bürger aus Falscheid einen solchen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Das Landgericht...

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