Rechtsschutz für die private Krankenversicherung

Rechtsschutz für Behandlungsfehler von Ärzten

Rechtsschutz für Patienten in der privaten Krankenversicherung als Schutz vor Behandlungsfehlern.

Die ERGO-Versicherungsgruppe bietet ihren Krankenvoll- oder Zusatzversicherten der DKV Krankenversicherung und der Victoria Krankenversicherung eine neuartige Rechtsschutzversicherung an. Dese soll bei allen Streitigkeiten der Patienten mit Ärzten, Kliniken, Heilpraktikern und anderen Behandlern eintreten, bei denen es sich um die Qualität der medizinischen Behandlung, Beratung und Pflege geht.

Die Ärztekammern melden pro Jahr rund 12.000 Behandlungsfehler, unter denen Patienten zu leiden haben. Die Dunkelziffer liegt bei weitem höher. Ob Ärzte Fehler gemacht haben bei Operationen oder Behandlungen ist für den Patienten meistens immer sehr schwer zu belegen.

Die privaten Krankenversicherer können ihren Kunden nach einem Behandlungsfehler helfen, Geld wegen unberechtigter Honoraransprüche zurückzufordernechtsstreitigkeiten nicht finanzieren. Hier soll der neue Rechtsschutz einsetzen.

Anbieter sind die beiden Gesellschaften Hamburg Mannheimer Rechtsschutz und der DAS Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt europaweit einschließlich der Mittelmeer Anrainerstaaten. Er umfasst auch Streit wegen medizinisch nicht notwendiger Behandlungen wie etwa Schönheitsoperationen. Die Police kostet 54 Euro im Jahr. Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Nähere Informationen finden Sie unter www.dasfinanzenteam.de


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