Lebensgemeinschaft

Wolfgang Dippold, PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg: Immobilie und Partnerschaft

Im siebten Himmel entscheiden sich viele Paare für eine gemeinsame Immobilie. Doch was geschieht bei einer Trennung? Bamberg, 22.04.2015. Man muss nicht verheiratet sein, um sich gemeinsam für eine Immobilie zu entscheiden. Auch nichtverheiratete Paare nehmen oft einen Kredit auf, um sich den Traum erfüllen zu können – beide haften, beide sind im Grundbuch eingetragen. „Im Falle einer Trennung kann die Immobilie verkauft werden und beide Personen erhalten die Hälfte des Erlöses bei Tilgung des Kredites“, erklärt Wolfgang Dippold, Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg. Schwieriger wird es laut Dippold bei einer Trennung und Auseinandersetzung bei Eigentum der Immobilie nur einer Person. „Wenn nur eine Person innerhalb der Lebensgemeinschaft ins Grundbuch eingetragen ist, jedoch beide in der Immobilie wohnen und den Kredit abbezahlen, kann der offizielle Nicht-Miteigentümer einen Ausgleich verlangen, wobei...

Familienrecht: Die Prüfung des Einzelfalles entscheidet über die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

© Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Oberlandesgericht Köln , 25.10.2010, 4 UF 158/10 In Deutschland scheitern mittlerweile ein Drittel aller geschlossenen Ehen, so dass es anschließend oftmals zu Streitigkeiten über die Güteraufteilung bzw. das Bestehen von Versorgungsansprüchen bzw. Unterhaltsansprüchen kommt. Der Abschluss eines Ehevertrages stellt daher eine sinnvolle Alternative dar, um diese Streitpunkte möglichst abschließend vorab zu regeln. Ein solcher Ehevertrag kann vor der Ehe oder auch während der Ehe abgeschlossen werden und muss notariell beurkundet werden. Der Ehevertrag sollte insbesondere den Güterstand zwischen den Ehepartnern regeln. Grundsätzlich wird im deutschen Recht zwischen drei Güterständen unterschieden: 1. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 – 1390 BGB), welcher grundsätzlich dann eintritt, wenn kein anderer Güterstand vereinbart ist (wenn also kein...

Verliebt, verlobt,… Sechs Irrtümer über das Leben ohne Trauschein

Rechtsanwaltskammer Celle. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Über die Rechte in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein, bestehen viele Irrtümer in der Bevölkerung. Kaum jemand kennt die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht und Erbrecht. Die Rechtsanwaltskammer Celle klärt im Folgenden über die häufigsten Irrtümer auf. Wenn wir uns trennen, kann ich Unterhalt verlangen! Ein wichtiger Unterschied von Paaren ohne Trauschein gegenüber Ehepaaren ist, dass bei Trennung kein Unterhaltsanspruch besteht. Ist das Paar nicht verheiratet, bestehen Unterhaltspflichten nur, wenn einer der Partner ein gemeinsames Kind betreut und sich sein Einkommen deshalb verringert oder wenn ein Unterhaltsanspruch vertraglich vereinbart wurde. Steuerrechtlich haben wir keine Möglichkeiten! Falsch! Unterstützt ein Partner seinen Lebensgefährten finanziell erhält dieser keine Sozialleistungen vom Staat. Die Unterstützung kann aber als außergewöhnliche...

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