Klausel

Der ewige Streit zwischen Mietern und Vermietern - Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen - nicht alles was im Mietvertrag steht ist rechtens Grundsätzlich kann man Schönheitsreparaturen als Aufbereitung des Mietobjekts verstehen. Dazu gehören das Tapezieren, das Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper und Heizungsrohre, das Streichen der Fußböden, der Zimmertüren und Fensterrahmen von innen sowie das Spachteln von Bohrlöchern. Diese Aufgaben obliegen nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Vermieter. Allerdings können die Schönheitsreparaturen durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Mit Urteil vom 13.01.2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört. Wird also die Aufzählung der durchzuführenden Schönheitsreparaturen entsprechend erweitert, ist die gesamte Klausel unwirksam und der Mieter muss überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen. Im Jahre 2015...

LG Düsseldorf: Überweisungen müssen zeitnah bearbeitet werden.

Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf (Az:12 O 279/14) in einer einstweiligen Verfügung vom 11.08.2014. Damit gab das Gericht der von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen aus Frankenberg/Eder (Kanzlei Benedikt Benedikt-Jansen, Fenger, Dorst) vertretenen Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. recht und untersagte der Bank bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten die weitere Verwendung nachfolgend beschriebener Klauseln ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank hatte für den Überweisungsverkehr festgelegt, dass Aufträge im beleghaften Zahlungsverkehr, die an einem Geschäftstag nach 12:00 Uhr bzw. nach 15:00 Uhr im beleglosen Zahlungsverkehr eingehen, schlicht als erst am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten. Das Gesetz sieht dagegen etwas ganz anderes vor. Nach § 675n Abs. 1 BGB darf das...

Bundesjustizministerium hört Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. zum Verbraucherschutz

Bundesjustizministerium lädt Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ein, zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften des Datenschutzes Stellung zu nehmen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. aus Rednitzhembach ist ein Zusammenschluss engagierter, am Rechtsleben teilnehmender Bürger und befasst sich ausschließlich mit missbräuchlichem Verhalten unredlicher Finanzdienstleister. Sie ist seit 10 Jahren in die Liste qualifizierter Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz eingetragen und hat in dieser Zeit mehr als 5.000 missbräuchliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnissen sowie in Preisaushängen deutscher Bankinstitute erfolgreich bekämpft. Die Schutzgemeinschaft erstritt eine Vielzahl verbraucherschützender Gerichtsentscheidungen. Der letzte größere Erfolg war die Entscheidung des XI. Zivilsenates des BGH am 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12,...

19.06.2012: | | |

BGH erklärt Auslagenersatzklauseln in Nr. 18 der AGB – Sparkassen und Nr. 12 Abs. 6 der AGB – Banken für unwirksam.

Aufgrund von zwei Verbandsklagen eines Verbraucherschutzvereines gegen eine Sparkasse sowie eine Bank hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die -inhaltlich gleichlautenden- Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr.12 Abs.6 AGB-Banken im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden werden dürfen, da sie Privatkunden unangemessen benachteilligen und deswegen nach § 307 BGB unwirksam sind. Der Wortlaut der Klauseln ist folgender: “Auslagen Die (Sparkasse / Bank) ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die (Sparkasse / Bank) in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse...

Schönheitsreparaturen im Mietrecht: Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, ist unwirksam.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren. Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen. Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10 bestimmt der Bundesgerichtshof, dass eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung „weiß gestrichen“ zurückzugeben, unwirksam ist. Der Mieter, so die mittlerweise gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, darf bei Abgabe der Wohnung nicht in seiner Farbwahl...

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

Mieter müssen bei der Kündigung ihrer Wohnung bestimmte Vorgaben des Vermieters beachten. Vor allem in Bezug auf Renovierungen herrscht jedoch mitunter Unsicherheit. Das Immobilienportal myimmo.de informiert darüber, welche Punkte bei einem Auszug zu berücksichtigen sind. Unklarheit besteht häufig darüber, in welchem Zustand eine Wohnung übergeben werden muss. Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Renovierung bei Auszug ( http://www.myimmo.de/ratgeber/umzug/auszug ). Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass der Mieter bestimmte Renovierungen beziehungsweise Schönheitsreparaturen durchführt, sofern dies vertraglich vereinbart...

Unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat ein für Mieter erfreuliches Urteil gefällt. Diese können ihre Mietwohnung farblich nach ihren Wünschen gestalten. Damit wurde die sogenannte Farbwahlklausel, die in manchen Mietverträgen enthalten ist, für nichtig erklärt. Das Immobilienportal myimmo.de stellt den zugrunde liegenden Fall vor. Dem Urteil war ein Rechtsstreit vorausgegangen, in dem sich eine Mieterin weigerte, Schönheitsreparaturen ( http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/schoenheitsreparaturen ) nach den Vorgaben des Mietvertrages durchzuführen. Laut Vertrag sollten die Schönheitsreparaturen innerhalb bestimmter Fristen...

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