Wolfgang Benedikt-Jansen

LG Düsseldorf: Überweisungen müssen zeitnah bearbeitet werden.

Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf (Az:12 O 279/14) in einer einstweiligen Verfügung vom 11.08.2014. Damit gab das Gericht der von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen aus Frankenberg/Eder (Kanzlei Benedikt Benedikt-Jansen, Fenger, Dorst) vertretenen Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. recht und untersagte der Bank bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten die weitere Verwendung nachfolgend beschriebener Klauseln ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank hatte für den Überweisungsverkehr festgelegt, dass Aufträge im beleghaften Zahlungsverkehr, die an einem Geschäftstag nach 12:00 Uhr bzw. nach 15:00 Uhr im beleglosen Zahlungsverkehr eingehen, schlicht als erst am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten. Das Gesetz sieht dagegen etwas ganz anderes vor. Nach § 675n Abs. 1 BGB darf das...

Bundesjustizministerium hört Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. zum Verbraucherschutz

Bundesjustizministerium lädt Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ein, zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften des Datenschutzes Stellung zu nehmen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. aus Rednitzhembach ist ein Zusammenschluss engagierter, am Rechtsleben teilnehmender Bürger und befasst sich ausschließlich mit missbräuchlichem Verhalten unredlicher Finanzdienstleister. Sie ist seit 10 Jahren in die Liste qualifizierter Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz eingetragen und hat in dieser Zeit mehr als 5.000 missbräuchliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnissen sowie in Preisaushängen deutscher Bankinstitute erfolgreich bekämpft. Die Schutzgemeinschaft erstritt eine Vielzahl verbraucherschützender Gerichtsentscheidungen. Der letzte größere Erfolg war die Entscheidung des XI. Zivilsenates des BGH am 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12,...

Inhalt abgleichen