Kapitalanlagengesetz

Geschlossene Immobilienfonds: Blind Pool ist nicht gleich Blind Pool

München, 19. März 2013. In ihrer Dezember-Ausgabe 2012 untersuchte die Anlegerschutz- Zeitschrift „Finanztest“ 58 geschlossene Immobilienfonds, die in Deutschland investieren. Immerhin 36 Fonds davon, die eines von sechs sogenannten K.o.-Kriterien nicht erfüllen, wurden pauschal als zu riskant angesehen und keiner weiteren Prüfung unterzogen. Das häufigste Ausschlusskriterium war dabei die konzeptionelle Gestaltung als sogenannter Blind Pool - hiervon waren immerhin 28 Fonds betroffen. Dazu Finanztest: „Stehen mehr als 10 Prozent der direkten oder indirekten Immobilieninvestitionen des Fonds bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht fest, spricht man von einem Blind Pool. Es handelt sich um eine Vertrauensinvestition in das Fondsmanagement. Nur wenn die Fondsmanager die richtigen Immobilien kaufen, kann sich die Investition vielleicht lohnen. Das Risiko ist für den Anleger nur schwer kalkulierbar.“ Da Finanztest hieraus schließt,...

Kapitalanlagengesetz als Regierungsentwurf u.a. mit dem Verbot des „Ein-Objekt-Fonds“ von Dr. Horst Werner kritisiert

Das neue Kapitalanlagengesetz aus dem Finanzministerium als Gesetzesentwurf u.a. mit dem Verbot des „Ein-Objekt-Fonds“ wird von Dr. Horst Werner, Göttingen als zu weitgehend kritisiert. Die Investmentfonds und ebenso die freien Bürgerfonds sollen, so berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) in einem neuen "Kapitalanlagengesetz" zusammenfassend novelliert und europäisch harmonisiert werden. So steht das Investmentrecht im Bundestag nach einem Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium vor einem grundlegenden Wandel mit dem Verbot des sogen. „Ein-Objekt-Fonds“ und der Einführung von Mindestbeteiligungen. Wie bekannt geworden ist, betreibt die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren, das strengere Regeln u.a. für Initiatoren von alternativen Bürgerfonds vorsieht. Bundesfinanzminister Schäuble will durch eine Gesetzesreform den Schutz von Kapitalanlegern verbessern. Durch das vorliegende Gesetz ( ein bürokratisches...

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