Kapitalanlagengesetz als Regierungsentwurf u.a. mit dem Verbot des „Ein-Objekt-Fonds“ von Dr. Horst Werner kritisiert

Das neue Kapitalanlagengesetz aus dem Finanzministerium als Gesetzesentwurf u.a. mit dem Verbot des „Ein-Objekt-Fonds“ wird von Dr. Horst Werner, Göttingen als zu weitgehend kritisiert. Die Investmentfonds und ebenso die freien Bürgerfonds sollen, so berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) in einem neuen "Kapitalanlagengesetz" zusammenfassend novelliert und europäisch harmonisiert werden. So steht das Investmentrecht im Bundestag nach einem Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium vor einem grundlegenden Wandel mit dem Verbot des sogen. „Ein-Objekt-Fonds“ und der Einführung von Mindestbeteiligungen. Wie bekannt geworden ist, betreibt die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren, das strengere Regeln u.a. für Initiatoren von alternativen Bürgerfonds vorsieht. Bundesfinanzminister Schäuble will durch eine Gesetzesreform den Schutz von Kapitalanlegern verbessern. Durch das vorliegende Gesetz ( ein bürokratisches Monster von 545 Textseiten ! - http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Publikationen/Aktuelle_... ) soll ein neues Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden, in welches sämtliche europäischen Regulierungsmaßnahmen aufgenommen werden sollen. Die neuen Regeln sollen nicht nur für die BaFin-Investmentfonds ( bisher Investmentgesetz (InvG) ) sondern auch für die freien Fonds nach dem Vermögensanlagengesetz gelten. Danach soll es keine Ein-Objekt-Fonds und keine Kleinbeteiligungen unter Euro 20.000,- mehr geben. Ferner werden Fremdkapitalanteile über 60% verboten. Durch derartige gesetzliche Beschränkungen würde das vollkommen neue Kapitalanlagengesetz ( wie es dann heißen soll ) im Ergebnis neue Hürden bei der Finanzierung der Energiewende aufbauen, die vor allem für kleinere, regionale Bürgersolaranlagen, Bürgerwindparks und Solargemeinschaften in der Zukunft das „Aus“ bedeuten würden. Was für ein Chaos in der Bundesregierung: Während der Umweltminister gerade im Januar 2013 die Idee der Bürgerfonds propagiert und anpreist, kommt der Finanzminister im Febr. 2013 mit einer Gesetzesreform im Bundestag, die praktisch zu einer Einschränkung von Bürgerfonds führt.

Der Gesetzesentwurf legt unter anderem fest, dass der nötige Eigenkapitalanteil bei neuen Fondsanlagen 40 Prozent betragen muss. Etliche kleinere Projekte brauchen jedoch keinen so hohen Eigenkapitalanteil, um bessere Cost-leverage-Effekte zu erreichen und können sich mit mehr Fremdkapital besser und kostengünstiger finanzieren. Weiter schreibt das neue Kapitalanlagengesetz eine Mindestbeteiligung von Privatanlegern in Höhe von Euro 20.000,- vor. Bei regionalen Bürgerfonds liegen die Mindestbeteiligungen jedoch oft unterhalb dieses Betrages ( meist ab Euro 2.500,- oder 5.000,- ). Derartige gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligungen sind vollkommen überflüssig und dienen auch keiner besseren Anlegerschutz. Hinzu kommen hohe Auflagen für Genossenschaften, die ihre Rechtsform umwandeln müssten. Nach dem Entwurf des neuen „Kapitalanlagengesetz“ dürfen nur Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften geschlossene Fonds initiieren.

„Greenpeace Energy“ und die Branche der Erneuerbaren Energien sorgen sich darum, dass mit dem neuen Fondsrecht die Möglichkeiten von Bürgerengagements erheblich demotiviert und kontraproduktiv beschnitten werden. Zumindest bei dezentralen Erneuerbare-Energie-Projekten sind neue Auflagen zum Anlegerschutz nicht notwendig, da diese Bürger-Anlagen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohnehin eher geringe Risiken aufweisen.