Heizungsförderung

Förderung der KfW für Heizung 2024: Bis zu 70 Prozent staatlicher Zuschuss

Seit dem 27.02.2024 haben Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, im „Kundenportal Meine KfW“ einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) zu stellen – sofern sie ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen. Zusätzlich steht ab heute der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, können bei der staatlichen KfW-Bank Zuschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro für den Austausch ihrer Heizung und andere Effizienzmaßnahmen beantragen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Wer ist förderberechtigt beim Heizungstausch? Die KfW unterstützt private Hausbesitzer von Wohnimmobilien, die eine effiziente Heizungsanlage installieren oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten. Zunächst stehen die Zuschüsse nur für Einzelpersonen zur Verfügung, die...

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