Diesel-Skandal

Diesel-Skandal: Rücktritt vom Kaufvertrag führt zu Erstattung des Kaufpreises

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts (LG) Dortmund vom 02.10.2017 (Az: 12 O 45/17) können Fahrzeuginhaber, die ein vom Abgasskandal betroffenes Auto haben, vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommen im Rahmen der Rückabwicklung den Kaufpreis erstattet. Kundenrechte gestärkt: Kaufpreiserstattung durch Rückabwicklung Im Streitfall hatte die Klägerin im März 2015 einen gebrauchten VW Tiguan 2,0 TDI 103 zum Preis von 16.950 Euro erworben. Mit anwaltlichem Schreiben vom Dezember 2015 erklärte sie die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung: In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor EA 189 verbaut, der mit einer Software ausgestattet ist, die den Abgasausstoß im Prüfstand beeinflusst. Die Klägerin hatte zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt – ein dringend notwendiger Schritt zum Erreichen des gewünschten Ziels. Diese Frist wurde von den Beklagten nicht eingehalten. Das LG Dortmund urteilte wie folgt: „Die...

Diesel-Skandal: Ablauf der ersten Frist, Rechtsansprüche verjähren zum 31.12. – Forderungen jetzt durchsetzen mit der ascent AG

Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 31. Dezember 2017 haben Besitzer von Dieselfahrzeugen mit der berüchtigten „Schummelsoftware“ die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gegenüber VW, SEAT, Audi und Skoda geltend zu machen. Die ascent AG, Partner von Verbraucherhilfe24 (V24), rät zu schnellem Handeln und bietet Hilfe. Der Abgasskandal hat 2017 weltweit für Schlagzeilen gesorgt und den Ruf der deutschen Autoindustrie nachhaltig beschädigt. Die Zeche zahlt auch der Verbraucher, der für sein zwischen 2008 und September 2015 erworbenes Dieselfahrzeug unter Umständen Wertverluste im Bereich von zehn Prozent und mehr erleiden muss. So wurde Kfz-Besitzern vor dem Kauf zwar in der Werbung vorgetäuscht, dass die vorgeschriebenen Abgasnormen mit den neuen „sauberen“ Dieselfahrzeugen eingehalten werden, die tatsächlichen CO2- und Schadstoffausstöße lagen aber weit höher. Die Spezialisten für angewandte...

Entscheidung im Diesel-Skandal: Verbraucherschutz wird gestärkt – Hersteller müssen Schadensersatz leisten

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.9.2017 (1-4 U 87/16) lässt Verbraucher aufatmen: Im Rahmen des sogenannten „VW-Abgasskandal“ können Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden. Im Streitfall hatte der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges seine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen Verkäufer und gegen Hersteller des PKW beantragt. Die Rechtsschutzversicherung lehnte dies ab, woraufhin der Käufer erfolgreich auf Deckungszusage klagte: Die Richter entschieden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung gegen Hersteller und Verkäufer, des vom Abgasskandal betroffenen PKW hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und somit die Rechtsschutzversicherung des Käufers zur Deckungszusage herangezogen werden kann. Das Oberlandesgericht stellt in dem Beschluss fest, dass Rechtsschutzversicherungen verpflichtet werden können, die Kosten der gerichtlichen...

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