Diesel-Skandal: Rücktritt vom Kaufvertrag führt zu Erstattung des Kaufpreises

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts (LG) Dortmund vom 02.10.2017 (Az: 12 O 45/17) können Fahrzeuginhaber, die ein vom Abgasskandal betroffenes Auto haben, vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommen im Rahmen der Rückabwicklung den Kaufpreis erstattet.

Kundenrechte gestärkt: Kaufpreiserstattung durch Rückabwicklung
Im Streitfall hatte die Klägerin im März 2015 einen gebrauchten VW Tiguan 2,0 TDI 103 zum Preis von 16.950 Euro erworben. Mit anwaltlichem Schreiben vom Dezember 2015 erklärte sie die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung: In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor EA 189 verbaut, der mit einer Software ausgestattet ist, die den Abgasausstoß im Prüfstand beeinflusst. Die Klägerin hatte zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt – ein dringend notwendiger Schritt zum Erreichen des gewünschten Ziels. Diese Frist wurde von den Beklagten nicht eingehalten. Das LG Dortmund urteilte wie folgt: „Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung“, der Kaufvertrag habe sich „wegen des wirksamen Rücktritts der Klägerin in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt“. Die Richter verurteilten die Beklagten „an die Klägerin 16.950 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz … abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2625 Euro“ zu zahlen.

Fazit: Aufatmen im Abgasskandal – Rückabwicklung geht zugunsten des Kunden
Neben dem LG Dortmund urteilen auch viele andere Gerichte im Rahmen des Abgasskandals zugunsten der Fahrzeuginhaber (vgl: LG Hamburg, Urteil vom 03.11.2017 – Az: 308 O 356/16). Manipulierte Software in Diesel-Autos sehen Gerichte als Sachmangel an, womit sich für Kunden die Möglichkeit ergibt, erfolgreich Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen, um damit das belastete Fahrzeug loszuwerden und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.


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