Diesel-Skandal: Ablauf der ersten Frist, Rechtsansprüche verjähren zum 31.12. – Forderungen jetzt durchsetzen mit der ascent AG

Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 31. Dezember 2017 haben Besitzer von Dieselfahrzeugen mit der berüchtigten „Schummelsoftware“ die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gegenüber VW, SEAT, Audi und Skoda geltend zu machen. Die ascent AG, Partner von Verbraucherhilfe24 (V24), rät zu schnellem Handeln und bietet Hilfe.

Der Abgasskandal hat 2017 weltweit für Schlagzeilen gesorgt und den Ruf der deutschen Autoindustrie nachhaltig beschädigt. Die Zeche zahlt auch der Verbraucher, der für sein zwischen 2008 und September 2015 erworbenes Dieselfahrzeug unter Umständen Wertverluste im Bereich von zehn Prozent und mehr erleiden muss. So wurde Kfz-Besitzern vor dem Kauf zwar in der Werbung vorgetäuscht, dass die vorgeschriebenen Abgasnormen mit den neuen „sauberen“ Dieselfahrzeugen eingehalten werden, die tatsächlichen CO2- und Schadstoffausstöße lagen aber weit höher.

Die Spezialisten für angewandte Alltagsökonomie von der ascent AG aus Karlsruhe weisen Verbraucher darauf hin, dass ab dem 31. Dezember 2017 alle mit der Software-Manipulation in Zusammenhang stehenden Schadensersatzansprüche – bei den genannten Automarken – verjähren. Deswegen gilt es, schnell zu handeln, damit die Ansprüche nicht verfallen. Es geht oftmals um bis zu fünfstellige Forderungen, die geltend gemacht werden können.

Die ascent AG kooperiert mit den Münchener Rechtsexperten von Verbraucherhilfe24, um Kunden dabei zu unterstützen, ihr gutes Recht gegenüber den Konzernen einzufordern. An erster Stelle steht dabei eine unverbindliche Prüfung, um die Erfolgschancen einer Klage einschätzen und auf eine rechtlich stabile Basis stellen zu können – ohne Kosten für den Kfz-Besitzer. Betroffene, die ihren Fall prüfen lassen möchten, können sich an die ascent AG wenden, die den Antrag direkt an die Rechtsanwälte übermittelt.

Für die Verbraucher entstehen durch die Einzelfallprüfung also weder zusätzliche Kosten, noch sehen Sie sich mit einem großen „bürokratischen“ Mehraufwand konfrontiert.

Nach der unverbindlichen Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, können Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüche, der Rücktritt vom Kaufvertrag oder – solange Gewährleistungsansprüche bestehen – auch Nachlieferungen von Modellen ohne Schadstoffsoftware geltend gemacht werden. Die Verbraucherschutz-Spezialisten von Verbraucherhilfe24, die sich mit ihrem Kompetenzteam aus 60 Anwälten seit Jahren erfolgreich für den Verbraucherschutz einsetzen, übernehmen im nächsten Schritt auf Wunsch die komplette juristische Abwicklung.

Wer seine Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen will, sollte seine Chance also schnellstmöglich nutzen – mit der ascent AG. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter http://www.ascent.de

Über die ascent AG
Das Geschäftsmodell des Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlers ascent AG beruht seit über 25 Jahren auf der Förderung der Finanzbildung der Bevölkerung. Das Unternehmen bietet daher unterschiedliche Vorträge in der gesamten Bundesrepublik an. Mit den Vorträgen schafft die ascent AG den Menschen in Deutschland eine Informationsplattform für mehr Finanzbildung. Über 550.000 Menschen haben an den Vorträgen teilgenommen und aufgrund der positiven Erfahrung halten 95 Prozent der Vortragsbesucher es für wichtig, diese weiterzuempfehlen.

ascent AG
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