Bescheidlosstellung

Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 6

an: Staatsanwaltschaft Hannover Datum: 30.05.2012 Strafanzeige gegen Dr. Lehmann in Staatsanwaltschaft Hannover wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beteiligung an organisierter Kriminalität Letztmalig hatte ich schriftlich am 22.05.2012 um Übermittlung des Aktenzeichens bezüglich der folgenden Strafanzeigen gebeten. Strafanzeigen gegen die Herren Dr. Hackner und Justizminister Bernd Busemann (beide im Hause des Justizministeriums, 30002 Hannover wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beteiligung an organisierter Kriminalität Strafanzeige gegen Herrn Staatsanwalt Arnold wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beteiligung an organisierter Kriminalität im Verfahren 1141 Js 60989/11 Da die Staatsanwaltschaft Hannover bis heute nicht reagiert hatte, habe ich heute 30.05.2012 ab 11:54 Uhr ein Telefongespräch mit Staatsanwalt Dr. Lehmann geführt. Dr. Lehmann erklärte mir, er werde mir...

Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 5

an: Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.05.2012 Strafanzeige gegen Herrn Staatsanwalt Arnold wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beteiligung an organisierter Kriminalität im Verfahren 1141 Js 60989/11 aufgrund der Aktenübermittlung meines Rechtsvertreters habe ich Kenntnis von den Vermerken des Staatsanwalts Arnold vom 25. Aug. 2011 erhalten. Der Vermerk deutet eindeutig darauf hin, dass Staatsanwalt Arnold wissentlich und willentlich gegen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 89 verstoßen hat. Dort heißt es: „Bescheid an den Antragsteller und Mitteilungen an den Verletzten (2) Die Begründung der Einstellungsverfügung darf sich nicht auf allgemeine und nichts sagende Redewendungen, z.B. "da eine Straftat nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen ist", beschränken. Vielmehr soll in der Regel - schon um unnötige Beschwerden zu vermeiden - angegeben werden, aus welchen Gründen...

Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 3

Vorgang Harald Range – Aktenzeichen II B 1 zu AR-RB 152/2012 Sehr geehrte Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger, mit einigem Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass wegen des von mir vorgetragenen Sachverhalts bezüglich des Herrn Generalbundesanwalt Harald Range keine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz für eine Überprüfung im Rahmen der Dienstaufsicht bestehen soll. Tatsächlich untersteht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gemäß § 147 Nr. 1 GVG der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz. Dort heißt es: Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: 1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte Die Feststellungen des Herrn Dr. Freuding in Ihrem Auftrag im Schreiben vom 16. April 2012 dürfen danach nicht zutreffend sein. Angesichts der schwerwiegenden Eingriffe in meine grundgesetzlich garantierten Rechte stellt sich die Frage nach der...

Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 1

Offener Brief vom 31.03.2012 an Ministerpräsident McAllister, Dr. Christine Hawighorst Erinnerung an Schreiben im März 2011 Sehr geehrte Frau Dr. Hawighorst, sehr geehrter Herr McAllister, im März 2011 hatte ich Ihnen Frau Hawighorst und Ihnen Herrn McAllister persönlich geschrieben. Leider habe ich bisher keine Antwort erhalten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich nun doch einmal mit der Angelegenheit befassen. Dieses halte ich für Ihre Verpflichtung. Bundestagspräsident Norbert Lammert führte anlässlich der Wahl des neuen Bundespräsidenten u. a. aus: „Es gibt keine Demokratie ohne Transparenz und...

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