Berliner Räumung

beSURE-Vermieterschutz: Neues Gesetz schützt bei säumigen Mietern

Weingarten, 17.07.2013. Durch das am 1. Mai in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz verbessert sich die Rechtsstellung der Vermieter erheblich. So sind die Gerichte zukünftig aufgerufen, Räumungsklagen vorrangig zu bearbeiten und zu terminieren. Dabei können die üblichen Stellungnahme- und Ladungsfristen abgekürzt werden. Nun können Gerichte zu Beginn eines Räumungsprozesses nach Kündigung wegen Zahlungsverzuges anordnen, dass der Mieter das Entgelt für die während des Gerichtsverfahrens erfolgte Nutzung der Mieträume hinterlegen muss. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter durch die Dauer des Gerichtsverfahren einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil der Mieter am Ende des Prozesses nicht mehr in der Lage ist, die während des Prozesses aufgelaufenen Mietschulden zu begleichen. Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzuges eine vom Gericht erlassene Sicherungsanordnung nicht, kann der Vermieter...

Neue Waffen gegen Mietnomaden!? Alles Wichtige zum neuen Mietrechtsänderungsgesetz in 7 Youtube-Videos

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) ist zum 01.05.2013 in Kraft getreten und stellt dem Vermieter neue (Rechts-)Mittel gegen Mietbetrüger und Mietnomaden zur Verfügung. Die vier wichtigsten Änderungen hierzu sind: Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO), Räumungsverfügung (§ 940a ZPO), Beschränkter Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO), Fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB wegen Nichtzahlung der Kaution zu Mietbeginn. Ob dies wirksame Waffen gegen Mietbetrüger sind, muss die Praxis erweisen. Bei der Sicherungsanordung und der Räumungsverfügung wurde bereits im Gesetzgebungsverfahren von Rechtsexperten die ...

Politiker als Beschützer von Mietnomaden? VSK Deutschland kritisiert Fehlentwicklung bei Mietrecht-Reform

Eigentlich hätte das bundesdeutsche Mietrecht längst reformiert sein müssen. Leider aber haben bestimmte Parteipolitiker im Bundestag dem Änderungsbedarf den Kampf angesagt. Nicht zu-letzt sah der ursprüngliche Gesetzentwurf vor, die Position von Vermietern bei der Abwehr gerichtlich überführter Mietnomaden und Mietpreller zu stärken. Dem Kampf gegen diese »Ein-Mieter« stellt sich aber die SPD-Fraktion im Bundestag mit aller Kraft entgegen. Aus Sicht der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) ist diese Anti-Haltung nicht im Geringsten nachvollziehbar. Nähere, unverbindliche Gratis-Infos: http://www.vermieterschutzkartei.de Stuttgart. – Sind die Mittel im deutschen Mietrecht fair verteilt? »Eindeutig nicht«, bemängelt Aleksander Rasic, Mitglied der Unternehmensleitung der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK). »Denken Sie nur mal an die asymmetrischen Kündigungsfristen, durch die Vermieter massiv benachteiligt werden.« Wenigstens...

Mietnomaden loswerden und Kosten sparen: VSK Deutschland empfiehlt die Berliner Räumung

Für gewöhnlich bietet die Zwangsräumung die letzte Möglichkeit für einen Vermieter, einen Mietpreller oder gar Mietnomaden loszuwerden. Doch dabei fallen erhebliche Kosten an, die der Vermieter komplett vorschießen muss. Die Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) verweist daher auf eine kostengünstige Alternative: Bei der so genannten »Berliner Räumung« bleiben die Möbel und sonstigen beweglichen Besitztümer des Mietnomaden komplett in der Wohnung. Der Vorteil: Die Transport- und Lagerkosten können komplett eingespart werden, und durch den Verkauf der Mobilien kann wenigstens ein Teil des wirtschaftlichen Schadens ausgeglichen...

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