Politiker als Beschützer von Mietnomaden? VSK Deutschland kritisiert Fehlentwicklung bei Mietrecht-Reform

Eigentlich hätte das bundesdeutsche Mietrecht längst reformiert sein müssen. Leider aber haben bestimmte Parteipolitiker im Bundestag dem Änderungsbedarf den Kampf angesagt. Nicht zu-letzt sah der ursprüngliche Gesetzentwurf vor, die Position von Vermietern bei der Abwehr gerichtlich überführter Mietnomaden und Mietpreller zu stärken. Dem Kampf gegen diese »Ein-Mieter« stellt sich aber die SPD-Fraktion im Bundestag mit aller Kraft entgegen. Aus Sicht der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) ist diese Anti-Haltung nicht im Geringsten nachvollziehbar. Nähere, unverbindliche Gratis-Infos: http://www.vermieterschutzkartei.de

Stuttgart. – Sind die Mittel im deutschen Mietrecht fair verteilt? »Eindeutig nicht«, bemängelt Aleksander Rasic, Mitglied der Unternehmensleitung der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK). »Denken Sie nur mal an die asymmetrischen Kündigungsfristen, durch die Vermieter massiv benachteiligt werden.« Wenigstens einige dieser Ungerechtigkeiten sollten 2012 durch eine Mietrecht-Reform aus der Welt geschafft werden. Nicht zuletzt hätte der erste Entwurf des geänderten Mietrechts Vermieter im Kampf gegen Mietnomaden bessergestellt. Nicht nur dieser Ansatz jedoch werde laut Aleksander Rasic »von gewissen parteipolitischen Kreisen in unverantwortlicher Weise torpediert, die mit Blick auf wahlrelevante Klientelen taktieren.«

Neues Mietrecht sollte berechtigte Kündigungen erleichtern

Das neue Mietrecht, das eigentlich schon längst hätte verabschiedet werden sollen, sah auch Änderungen zugunsten von Vermietern vor. Diese Korrekturen seien nach Ansicht der VSK Deutschland längst überfällig – unter anderem Erleichterungen beim Contracting, also der kostengünstigen Energielieferung durch Dritte, und bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. »Aber dieser Regierungsentwurf wird von der größten Oppositionspartei im Bundestag nicht akzeptiert«, beklagt Aleksander Rasic.

Aus seiner Sicht wiegt ein wichtiges Detail besonders schwer: Der Entwurf des neuen Mietrechts sah Erleichterungen bei der Räumung von Wohnungen vor, die von Mietnomaden und Mietprellern rechtswidrig in Beschlag genommen werden. »Beispielsweise bleiben Miet-Preller in 99 von 100 Fällen die Mietkaution schuldig«, erklärt Aleksander Rasic. »Wäre es nach der Regierung gegangen, hätte ein Vermieter in diesem berechtigten Fall eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen können. Dagegen aber stemmt sich die SPD-Fraktion im Bundestag. Nach deren Gegenentwurf soll alles beim Alten bleiben. Sprich: beim Schlechten.«

Letzte Rettung vor Mietnomaden soll nach SPD-Willen nicht leichter werden

Die Vollstreckung einer Wohnungsräumung ist für in ihrer Existenz bedrohte Vermieter oft die letzte Rettung, wenn sie auf einen Mietnomaden hereingefallen sind. Diese Rettungsmaßnahme sollte im neuen Mietrecht erleichtert werden – eigentlich. Aber auch hier schießt die Bundestags-SPD quer, wie Aleksander Rasic beklagt: »Der Regierungsentwurf sah vor, dass es Vermietern erleichtert werden soll, sich für eine so genannte ›Berliner Räumung‹ zu entscheiden. Dabei wird die vom Mietnomaden missbrauchte Wohnung nicht auf Kosten des Vermieters komplett ausgeräumt. Vielmehr gehen Möbel und andere Gegenstände, die dem Mietnomaden gehören, in das Pfandrecht des Vermieters über. Prinzipiell kann durch den Verkauf dieser Sachen der wirtschaftliche Schaden zumindest reduziert werden.« (Nähere Gratis-Informationen der VSK Deutschland zur Berliner Räumung: http://www.werbezeile.com/mietnomaden-loswerden-und-kosten-sparen-vsk-de...)

Hickhack beim Mietrecht: Warum sollen Mietpreller und Mietnomaden mehr Rechte als rechtschaffende Vermieter genießen?

Offenbar bringt die SPD-Fraktion im Bundestag mehr Verständnis für gesetzlose Mieter auf als für gesetzestreue Vermieter. Denn sogar diesen offenkundigen Veränderungsbedarf beim Mietrecht trägt die Partei nicht mit – was Aleksander Rasic »gelinde gesagt unverständlich« findet:

»Dass der Mieterbund Zeter und Mordio gegen eine partielle Änderung des Mietrechts schreit, ist zwar objektiv gesehen falsch. Aber aus der subjektiven Sicht dieser reinen Interessenvertretung ist diese Einstellung immerhin nachvollziehbar. Dass aber eine vom Verständnis her für alle Gruppen offene Volkspartei die berechtigten Anliegen unbescholtener Vermieter pauschal und ›blind links‹ in den Wind schlägt, ist ein bedenklicher Vorgang.«

Nicht zuletzt schade die SPD damit gerade den Interessen derer, die sie zu vertreten vorgebe. Schließlich steige in den Ballungsräumen die Nachfrage nach Wohnraum, der auch für »kleine Leute« bezahlbar bleibe. Aber gerade hier hielten sich Investoren auffallend zurück, wofür Aleksander Rasic nur eine Erklärung findet: »Der Stillstand in Sachen Mietrecht, verbunden mit der stetigen Aushöhlung der Vermieterrechte, hält Wohnraumbesitzer per se davon ab, das Wagnis ›Vermietung‹ überhaupt noch einzugehen. Wer als Politiker die Modernisierung des Mietrechts derart torpediert, schneidet sich am Ende ins eigene Fleisch – und in das seiner Wähler.«

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Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG (VSK) unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart. Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter Beweis gestellt haben.


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