mietrechtsänderungsgesetz

beSURE-Vermieterschutz: Neues Gesetz schützt bei säumigen Mietern

Weingarten, 17.07.2013. Durch das am 1. Mai in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz verbessert sich die Rechtsstellung der Vermieter erheblich. So sind die Gerichte zukünftig aufgerufen, Räumungsklagen vorrangig zu bearbeiten und zu terminieren. Dabei können die üblichen Stellungnahme- und Ladungsfristen abgekürzt werden. Nun können Gerichte zu Beginn eines Räumungsprozesses nach Kündigung wegen Zahlungsverzuges anordnen, dass der Mieter das Entgelt für die während des Gerichtsverfahrens erfolgte Nutzung der Mieträume hinterlegen muss. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter durch die Dauer des Gerichtsverfahren einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil der Mieter am Ende des Prozesses nicht mehr in der Lage ist, die während des Prozesses aufgelaufenen Mietschulden zu begleichen. Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzuges eine vom Gericht erlassene Sicherungsanordnung nicht, kann der Vermieter...

Modernisierung ankündigen gemäß § 555c BGB (neu, MietRÄndG) – Neues YouTube-Video-Tutorial erschienen

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz hat neue Spielregeln aufgestellt für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohnungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen. So wurde im BGB der bisherige § 554 BGB (Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) ersetzt durch das neue Kapitel 1a: „Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ und dort ist in § 555c BGB neu geregelt, wie Modernisierungsmaßnahmen nun anzukündigen sind. Was bei der Modernisierungsankündigung zu beachten ist, ist in einem neuen YouTube-Ratgeber-Video unter http://www.mietrecht2013.de ausführlich dargestellt. Dabei gilt: Der Vermieter muss grob zwei Arten von Modernisierungsmaßnahmen unterscheiden: Erstens: sogenannte kleinere, unerhebliche Bagatellmaßnahmen, die nur mit unerheblichen Einwirkungen auf die vermieteten Räume und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen,...

Neue Waffen gegen Mietnomaden!? Alles Wichtige zum neuen Mietrechtsänderungsgesetz in 7 Youtube-Videos

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) ist zum 01.05.2013 in Kraft getreten und stellt dem Vermieter neue (Rechts-)Mittel gegen Mietbetrüger und Mietnomaden zur Verfügung. Die vier wichtigsten Änderungen hierzu sind: Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO), Räumungsverfügung (§ 940a ZPO), Beschränkter Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO), Fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB wegen Nichtzahlung der Kaution zu Mietbeginn. Ob dies wirksame Waffen gegen Mietbetrüger sind, muss die Praxis erweisen. Bei der Sicherungsanordung und der Räumungsverfügung wurde bereits im Gesetzgebungsverfahren von Rechtsexperten die ...

Immobilientipp im Februar

1. Stärkung der Energiesanierungen Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, will die Bundesregierung energetische Sanierungen weiter fördern. Das neue Gesetz schützt Vermieter vor Mietminderungen während der Umbauphase. Mieter müssen nun im Zuge der Sanierung Lärm und Schmutz für einen Zeitraum von drei Monaten akzeptieren. Zieht sich der Umbau länger hin, steht ihnen weiterhin eine Minderung der regulären Miete zu. 2. Neuregelung für Mieterhöhungen Mieten können nicht mehr wie bisher ohne weiteres erhöht werden. Beispielsweise darf die Miete in stark bewohnten Regionen innerhalb von drei Jahren nur bis zu 15% angehoben...

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