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OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Darlehenswiderrufs

Mit Urteil vom 26.08.2015 entschied das OLG Frankfurt, dass ein auch Jahre später ausgeübtes Widerrufsrechts regelmäßig keine unzulässige Rechtsausübung darstellt (Az.:17 U 202/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt insoweit aus: Im entschiedenen Fall hatte der Kläger – ein Verbraucher – mit der beklagten Bank im Jahr 2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und diesen bis zum Jahr 2009 vollständig zurückgeführt. Vier Jahre später, im Jahr 2013, erklärte der Kläger dann den Widerruf dieses Darlehensvertrages und begründete dies mit der Verwendung einer mangelhaften Widerrufserklärung bei Vertragsschluss durch die beklagte Bank. Mit Urteil vom 26.08.2015 bestätige das OLG Frankfurt den wirksamen Widerruf des Klägers gegenüber der Bank. Im konkreten Fall führte das OLG Frankfurt aus, dass die Widerrufsbelehrung nicht den Maßstäben des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a. F. und...

Bausparkassen kündigen Bausparverträge

"Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen zum 01.07.2015 abrechnen": So oder so ähnlich lauten aktuell eine Vielzahl von Kündigungss NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt hierzu aus: Hintergrund dieser Kündigungen ist das aktuelle Zinsniveau. Denn mittlerweile wird es für die Bausparkassen zum Problem, da immer weniger Bausparer tatsächlich noch das aus heutiger Sicht hochverzinsliche Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht daher aus Sicht der Bausparkassen das insoweit berechtigte Bedürfnis, aufgrund des aktuellen Niedrigzinsniveaus, ihnen die Kündigung von derzeit relativ hoch verzinslichen Altverträgen zuzubilligen. Dieses - eigentlich dem Verbraucher zustehende – Kündigungsrecht kann allerdings nach unserer Auffassung nicht als "Notausstieg" für nicht sachgerecht gestaltete Verträge...

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