Aufstockung

Dach+Holz 2012: Das neue Aufstockungssystem MAGE® PureWall: Schnell und hochwertig zu mehr individuellem Wohnraum

Kurze Wege, gut erschlossene Infrastruktur - nur zwei Gründe, die Menschen zunehmend dazu bewegen, wieder in die Städte zu ziehen. Doch Wohnraum ist vielerorts knapp und neue Baugebiete sind schwer und meist nur noch am Stadtrand zu erschließen. Die Lösung ist das innovative Baukonzept von MAGE®, das zusätzliche nutzbare Flächen in Innenstadtbereichen und bestehenden Wohnsiedlungen schafft, selbst bei Gebäuden, die für solche Bauvorhaben bisher - vor allem aus Gründen der Statik - nicht in Betracht gezogen wurden. Mit MAGE® PureWall, dem neuen Aufstockungssystem der MAGE® Herzberg GmbH, können solche Konzepte individuell, einfach, zeit- und kostensparend umgesetzt werden. Herzberg, Januar 2012 - Die MAGE® Herzberg GmbH, Teil der international tätigen MAGE® Group, präsentiert als echte Messeneuheit dem Fachpublikum der diesjährigen Dach+Holz International in Stuttgart ihr Aufstockungssystem MAGE® PureWall. Das leichte und äußerst...

Beim Umbau auf Ziegel setzen

Bei Um- oder Anbau gelten häufig besondere Regelungen. Zudem spielt die Bauweise des Hauses eine bedeutende Rolle und entscheidet über Gelingen oder Scheitern des Vorhabens. (tdx) Nachwuchs ist unterwegs, die Großeltern ziehen ein, das Büro wird nach Hause verlagert: veränderte Lebensumstände verlangen nach veränderter Wohnsituation. Wenn der Raum im eigenen Zuhause zu knapp wird, können Anbau oder Aufstockung Abhilfe schaffen. Mit relativ geringem Aufwand an Kosten, Material und Zeit kann so ein völlig neues Wohngefühl entstehen: mehr Raum für die individuellen Bedürfnisse und damit eine gesteigerte Lebensqualität. Ob eine Aufstockung des Gebäudes möglich ist, darüber entscheidet in erster Linie die Statik bzw. die Tragfähigkeit der Wände. Glück hat, wer von Anfang an auf die Stärke des Baustoffs Ziegel gesetzt hat. Er ist von Natur aus formbeständig und äußerst stabil. Für Aufstockungen besonders geeignet ist der TS...

Teilzeitbeschäftigung und Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) wurde ein Arbeitgeber zu Schadensersatz verurteilt, weil er entgegen der Verpflichtung aus § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Aufstockung verwehrt und statt dessen einem anderen Arbeitnehmer den Vorzug gegeben hatte....

Die Rechte der Arbeitnehmer bei Kündigungswellen großer Konzerne – hier E.on.

Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem „scharfen Schnitt“, von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ist die...

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