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Rechtliche Anforderungen des Social Media Marketing

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. sind aus der heutigen Medienlandschaften kaum noch wegzudenken. So verwundert es nicht, dass diese Plattformen auch von Unternehmen genutzt werden, um Marketing zu betreiben. Doch wann bewegen sich diese Unternehmen mit dem so genannten Social Media Marketing im rechtlich zulässigen Bereich? Die Rechtsanwälte von Jurawerk haben sich die wichtigsten Funktionen für Websites genauer angeschaut. Oft genutzte Funktion im Social Media Marketing ist die Verlinkung mit Hilfe des „Like“-Button („Gefällt mir“): Klickt ein auf Facebook angemeldeter Nutzer auf „Gefällt mir“, wird die besuchte Seite auf der Profilseite des Nutzers verlinkt. Notwendig ist dafür die Weitergabe von Daten an Facebook - und das bereits vor der Betätigung des Buttons und selbst wenn der Besucher nicht bei Facebook angemeldet ist. Nach der Entscheidung des Kammergerichts verstößt der Einbau des Facebook „Like“-Buttons...

Abmahnung erhalten - was tun?

Gemäß der kürzlich von der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. veröffentlichten Zahlen, geben deutsche Internet Provider monatlich die Benutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber heraus, nachdem diese entsprechende Gerichtsbeschlüsse erwirkt haben. So verwundert es nicht, wenn sich immer mehr Nutzer von Tauschbörsen mit einer Abmahnung wegen Filesharing konfrontiert sehen. Mitunter umfassen Abmahnungen von Kanzleien, die sich auf das Versenden von Abmahnungen spezialisiert haben, annähernd 20 Seiten. Was sich hinter einer solchen Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes verbirgt, wissen die Experten der Kanzlei jurawerk Rechtsanwälte (http://www.jurawerk.de). So dienen beispielsweise die Gegenstands- bzw. Streitwerte hauptsächlich als Bemessungsgrundlage für Verfahrensgebühren und müssen in dieser Höhe nicht bezahlt werden. Wissen sollte man auch, dass die oft geforderten...

Entscheidung des Bundespatentgerichts - JURAWERK

Das Bundespatentgericht entschied kürzlich, dass die Marke JURAWERK der Braunschweiger Kanzlei jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier & Eisele PartG im Deutschen Markenregister einzutragen ist. Denn zum einen besitzt die Marke JURAWERK Unterscheidungskraft und zum anderen ist kein Freihaltebedürfnis vorhanden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte die Markenanmeldung JURAWERK für die Dienstleistungen Unternehmensberatung, Einziehung von Außenständen (Inkasso), Rechtsberatung und Rechtsvertretung sowie juristische Dienstleistungen wegen vermeintlich fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Hiergegen legte die auf gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht spezialisierte Kanzlei (http://www.jurawerk.de) Beschwerde ein. Zur Begründung wurden vor allem zwei Argumente vorgebracht: Einerseits stelle die Marke JURAWERK einen unmittelbaren Herkunftshinweis auf die Kanzlei jurawerk Rechtsanwälte Twelmeier & Eisele PartG dar. Andererseits...

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