außerordentliche Kündigung

Kostenloses Ebook „Managerhaftung des GmbH-Geschäftsführers“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff, Frankfurt am Main, hat einen neuen kostenlosen Ratgeber veröffentlicht. Diesmal geht es um die Managerhaftung des GmbH-Geschäftsführers. Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Jede Gesellschaft bedarf mindestens eines Geschäftsführers. Die Wahl des richtigen Geschäftsführers durch die Gesellschaft sollte daher gründlich durchdacht und der Kandidat auf seine Eignung hin überprüft werden. Doch auch der Geschäftsführer sollte sich gründlich überlegen und prüfen, ob er das angetragene Geschäftsführeramt annehmen möchte. Insbesondere sollte er die „Konstitution“ der Gesellschaft näher in Augenschein nehmen. Hierbei sollte bspw. nicht nur die Gesellschafterstruktur, sondern auch die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft unter die Lupe genommen werden. Der Beratungsalltag zeigt, dass sich viele Geschäftsführer der Vielschichtigkeit...

Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung wegen wiederholter Erledigung privater Angelegenheiten.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Arbeitsgericht Paderborn, 21.07.2010, Az.: 2 CA 423/10 Gemäß § 626 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Gerade die Entscheidung, ob dem Arbeitgeber das Abwarten der Kündigungsfrist zugemutet werden kann, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So kam das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 04.03.2009 (Az.: 3 Sa 410/08) zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich der sexuellen Belästigung...

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung einer schlafenden Krankenschwester unwirksam

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.03.2010, 16 Sa 1280/09 Hintergrund: Wortwörtlich sieht das Gesetz in § 626 Abs. 1 BGB eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund dann vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dabei ist grundsätzlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung kommt erst dann in Betracht, (ultima ratio), wenn mildere Mittel wie Abmahnung, Versetzung, Umsetzung, außerordentliche Änderungskündigung oder ordentliche Kündigung ausscheiden. Sachverhalt: In dem oben genannten Fall war die Klägerin bei der Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag...

Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung – so können Sie sich dagegen wehren

Das, was die Vertreter von acht Krankenkassen vor einigen Tagen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von sich gaben, nämlich die Erhebung eines Zusatzbeitrags ohne Einkommensprüfung von 8 EURO pro Monat (natürlich nur von den Versicherten, nicht von den Arbeitgebern), zur gesetzlichen Krankenversicherung, war so schon abzusehen. Noch unter der großen Koalition war beschlossen worden, dass die Krankenkassen, falls die Beiträge aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben dürfen. Dieser Betrag war allerdings von vornherein begrenzt auf – jetzt raten Sie mal - natürlich 8 EURO pro...

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