Verwirkung

19.06.2015: | | | |

BGH verhandelt am 23.06.2015 nun doch nicht zum Thema "Verwirkung des Widerrufs von Darlehensverträgen"

Kläger nehmen Revision kurz vor der Verhandlung zurück und machen BGH Stellungnahme unmöglich - Erwartungen zehntausender Bankkunden enttäuscht Mit Spannung hatten zehntausende Bankkunden auf den anstehenden Verhandlungstermin vom 23. Juni 2015 vor dem Bundesgerichtshof gewartet. Während die Mehrzahl der Bankrechtsexperten mit einem Erfolg der Bankkunden fest rechneten und sich Klarheit durch ein Urteil erwarteten, herrscht wieder Frustration und Unsicherheit. In dem Verfahren XI ZR 154/14 nahmen die Kläger die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte die Kläger ordnungsgemäß über ein Widerrufsrecht belehrt hat, so dass die Widerrufsfrist bei Erklärung des Widerrufs im Dezember 2011 bereits abgelaufen war, und ob – unterstellt, die Kläger seien nicht ordnungsgemäß belehrt worden und die Widerrufsfrist...

Mehr als 60 % aller Widerrufserklärungen in Darlehensverträgen fehlerhaft

Untersuchung der Kanzlei deckt sich mit Auswertungen vonVerbraucherzentralen Nach internen Auswertungen der Kanzlei LSS Rechtsanwälte sind mehr als 60 % der Widerrufserklärungen in Darlehensverträgen fehlerhaft. Untersucht wurden dabei Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010. Die gefundenen Formfehler haben dabei weitreichende Bedeutung, denn seit dem 01.11.2002 erlischt das Widerrufsrecht nur dann, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über dieses belehrt wurde. D.h. selbst nach vielen Jahren können solche Darlehensverträge noch widerrufen werden. Die Verbraucher können als Rechtsfolge z.B. zu marktgerechten aktuellen Konditionen umschulden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.. Die Auswertungen der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft decken sich im Wesentlichen mit denen von Verbraucherzentralen, die sogar von noch höheren Fehlerquoten berichten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,...

Widerrechtlicher Unterhalt: Kasse machen nach der Trennung? - Verwirkter Anspruch muss vom Unterhaltspflichtigen bewiesen werden

Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden – und in den meisten Trennungsgeschichten spielt Unterhalt eine wichtige Rolle. Zwar wurden die Möglichkeiten, vom gut verdienenden Partner nach Trennung und Scheidung Unterhalt einzufordern, vom Gesetzgeber mehrfach begrenzt: So müssen Frauen, die Kinder betreuen, seit 2008 bereits nach drei Jahren wieder Vollzeit arbeiten gehen. „Dennoch wird nach wie vor Unterhalt gewährt, wenn der Ex-Partner einen entsprechenden Bedarf nachweisen kann“, erklärt Frances Lentz, Geschäftsführerin der bundesweit operierenden Detektei Lentz. Ändern sich die Umstände, verzichtet der unterhaltene Partner aber selten freiwillig auf die monatlichen Zuwendungen. Wer dann nicht mehr weiter zahlen möchte, muss handfeste Beweise erbringen. Von der Arztgattin zur Hartz IV-Empfängerin? Gegensätze ziehen sich am Beginn einer Beziehung häufig an – und sorgen nach der Trennung für besonders viel Konfliktstoff:...

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