Vertrauensschutz

Psychotherapeuten nehmen Stellung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Psychotherapeuten-Verband macht sich stark für Vertrauensschutz, Ausnahme von der elektronischen Patientenakte und psychotherapeutischen Versorgungskonzepten. Bonn, 03.05.2024 - Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Der drittgrößte deutsche Psychotherapeuten-Verband plädiert grundsätzlich dafür, von der rein symptomorientierten Medizin wegzukommen hin zu einer präventiven und aufklärerischen Medizin, bei der die Eigenkompetenz von Patienten gestärkt wird. Zentrales Anliegen des Verbandes ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Behandlern. Dieses Primat darf durch eine fortschreitende Digitalisierung nicht aufgeweicht werden, so das DPNW. Diese wichtige Grundlage jeder Behandlung sollte eindeutig im GVSG festgeschrieben werden. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,...

Sozialgericht Magdeburg stärkt Rechte von CGZP-Anwendern

Das Sozialgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 07.05.2012 (Az.: S 12 R 192/12 ER) die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs eines Personaldienstleisters gegen einen Beitragsbescheid der DRV Bund in Höhe von ca. 72.000,- € wiederhergestellt. Das betroffene Unternehmen war zunächst am 01. und 02. Dezember 2010 von der DRV für den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2009 geprüft worden. Mit Bescheid vom 28.12.2010 wurde lediglich eine geringe Nachzahlung von ca. 800,- € gefordert. Jedoch erging dieser Bescheid mit dem Hinweis, dass die Tarifunfähigkeit der CGZP dabei noch nicht berücksichtigt worden sei und insofern ein weiterer Bescheid ergehen werde. Dazu erfolgte dann an 4 Tagen eine weitere Prüfung in der Zeit vom 28. November 2011 bis 12. Januar 2012. Es erging dann ein Bescheid vom 19. Januar 2012 über einen Betrag von ca. 72.000,--€ aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP auf Basis einer Schätzung. Das Sozialgericht...

PV-Novelle im Hinblick auf Solaranlagen auf Ackerflächen nicht verfassungswidrig

Weitere Informationen: www.mth-partner.de info@mth-partner.de BVerfG, Ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, - 1 BvQ 28/10 - Hintergrund: Das Erneuerbare Energien Gesetz („EEG“) verpflichtet Netzbetreiber dazu, Strom aus Erneuerbaren Energiequellen abzunehmen und in einer bestimmten Höhe zu vergüten. Gem. § 32 Abs. 1 EEG beträgt die Vergütung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie 31,94 Cent pro Kilowattstunde. Diese Abnahmeverpflichtung wird durch die PV-Novelle („Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung“) in der Weise eingeschränkt, dass die Abnahmeverpflichtung nur für Ackerland-Solaranlagen besteht, die vor Januar 2011 in Betrieb genommen werden und deren zu Grunde liegender Bebauungsplan vor dem 25. März 2010 erlassen...

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