Urlaubsanspruch

Ist noch Urlaub übrig? Vorsicht vor Verfall!

War im letzten Jahr viel zu tun? Blieb keine Zeit, den Jahresurlaub vollständig zu nehmen? Viele Arbeitnehmer:innen schöpfen ihre Urlaubsansprüche nicht komplett aus. Doch kann der Resturlaub auch im "Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden", erklärt Sönke Höft, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorstandsmitglied des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV). Nicht immer ist das aber möglich - wenn betriebliche oder persönliche Gründe es er-fordern, kann der Anspruch auch noch im Folgejahr bestehen. Der Resturlaub darf dann in-nerhalb der ersten drei Monate des Jahres nachgeholt werden. "Konnte der Urlaubsanspruch beispielsweise wegen des hohen Arbeitspensums oder einer Erkrankung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nicht ausgeschöpft werden, hat man bis zum 31. März Zeit, ihn zu nehmen.", ergänzt Höft. Auch andere Gründe, wie eine beson-ders hohe Auftragslast oder saisonale Ereignisse, könnten eine Urlaubsübertragung...

Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

10.10.2012 Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.08.2012 eine wichtige Entscheidung zum Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung verkündet. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollte ein Urlaubsanspruch auch dann nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer über mehrere Jahre erkrankt ist und seinen Urlaub daher nicht nehmen kann. In einer neueren Entscheidung vom 22.11.2011 hat der Europäische Gerichtshof jedoch festgelegt, es sei nicht zu beanstanden, wenn eine Regelung vorsehe, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfalle. Daraus hat das Bundesarbeitsgericht jetzt den Grundsatz entwickelt, dass ein Urlaubsanspruch langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer auch ohne entsprechende tarifvertragliche Regelung 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Dies folge aus einer richtlinienkonformen Auslegung bzw. Fortbildung von § 7 Abs. 3 Satz des Bundesurlaubsgesetzes. Für...

Urlaubsanspruch in Europa: Sind die deutschen Arbeitnehmer Urlaubsweltmeister?

Die Begriffe Urlaub und Reisen sind für viele Arbeitnehmer in Deutschland fest miteinander verbunden. Vor kurzem wurde eine wirtschaftliche Debatte über den Urlaubsanspruch ins Rollen gebracht, welche die Gemüter erhitzte. Haben die Deutschen tatsächlich zu viel Urlaub? Diese Diskussion wurde durch die Aussagen des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und eine Stellungnahme des Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft (UMW) ausgelöst. Während der BVMW eine Kürzung des durchschnittlichen Urlaubsanspruch von einer Woche ins Auge fasste, sollten die Deutschen dem UMW zufolge mit nur vier Wochen Urlaub auskommen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) wies diese Forderungen zurück und betonte stattdessen, dass Brücken- und Feiertage einen stärkeren Einfluss auf die Wirtschaft hätten als der grundsätzliche Urlaubsanspruch. Deutschland auf dem Siegertreppchen der Urlaubsstatistik 2009 Rekordverdächtig ist nicht...

Urlaubsanspruch und Urlaubsverwaltung im Unternehmen

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland rückt der langersehnte Jahresurlaub von Woche zu Woche näher. Der von Seiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zu gewährende Mindesturlaubsanspruch wird durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Die bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, welche zur beruflichen Erholung des Arbeitnehmers dient, wird als Urlaub bezeichnet. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dessen letzte Änderung am 11. Mai 2002 in Kraft trat, regelt den Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer folgendermaßen: • Arbeitnehmern mit einer 6-Tage-Woche stehen 24 Werktage und • Arbeitnehmern mit einer...

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