Unrechtsjustiz

Noch 5 Tage bis zum Staatsanwalt

Unter http://pressemitteilung.ws/node/274965 und berlinpresse.blogspot.com hat der Autor bisher schon berichtet. Nunmehr geht der Count Down des Unrechts weiter, die deutsche Justiz darf nicht glauben, dass jeder kampflos Unrecht so lange hinnimmt, bis es schon wieder zum vermeintlichen Recht wird. Vielen Dank für alle Hinweise und mails, es tut sehr gut, nicht alleine zu sein. Besonders anregend fanden wir die aufgezeigten Möglichkeiten, weiterhin gegen die falschen Beschlüsse vorzugehen (AZ: 95 Js 2309/ 08 in Verbindung mit dem Beschluss Amtsgericht Tiergarten in Berlin vom 11.10.2010, AZ: 351 Gs 95 Js 2309/08 3107/10). Darunter waren zwei, die wir tatsächlich aufgreifen werden, selbst unsere StPO-Profis waren überrascht. Besonders aufgeregt hat uns ja der ablehnende Beschluss des Landgericht Berlin, das ohne Prüfung und Ermittlungen in das selbe Horn geblasen hat, wie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Berlin. Aber das ist nun mal...

Schwerbehindertenverfolgung

Die Verfolgung von Schwerbehinderten findet in Deutschland wieder einen neuen Höhepunkt. Besonders radikal und rechtswidrig agieren Berliner Gerichte, wenn diese Schwerbehinderten in persona auch noch Freie Journalisten, aktive Blogger und Bürgerrechtler sind. Der Sachverhalt: Unter dem AZ: 95 Js 2309/08 hat die Staatsanwaltschaft, die den Autor schon einmal 416 Tage unschuldig in die JVA Moabit-Berlin interniert hat (2002 bis 2003), einen Ordnungsgeldbeschluss erwirkt, der wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Termin erlassen wurde. Allerdings war der Termin medizinisch entschuldigt. Dies sahen jedoch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin AZ: (351Gs) 95 Js 2309/08 (3107/10 und das Landgericht Berlin in der Beschwerde anders. Somit muss der Autor ab dem 16.04.2011 in Ordnungshaft. 6 Tage für 150,- €. Die Zahlung von 150,- € entbindet von der Haftantrittspflicht. Sonst kommt die Polizei. Schon wieder zu Unrecht. Fazit: Schwerbehinderte...

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