UN-Konvention

Sinophobie oder Völkermord? - Der Fall Xinjiang

Von Prof. Dr. h.c. Mehmet ?ükrü Güzel (Präsident des Zentrums für Friedens- und Versöhnungsstudien, Schweiz) Ein sogenanntes Uiguren-Tribunal wurde 2020 im Vereinigten Königreich von Sir Geoffrey Nice, dem leitenden Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, der die Kriegsverbrechen von Slobodan Miloševi? im ehemaligen Jugoslawien auf der Grundlage der Völkermordvorwürfe gegen Uiguren, Kasachen und andere muslimische Minderheiten verhandelte, ins Leben gerufen. Sir Geoffrey Nice behauptete am 9. Dezember 2021 einen Völkermord in der Volksrepublik China (VR China) herausgefunden zu haben. Er las das sogenannte Urteil des Tribunals und sagte, es gebe "keine Beweise für Massentötungen" in Xinjiang, aber die angeblichen Bemühungen, um Geburten zu verhindern, einer völkermörderischen Absicht gleichkämen. Nicht die Rechtmäßigkeit des sogenannten Tribunals muss festgestellt werden, sondern ob das Urteil des Tribunals zu Völkermordansprüchen...

Wie viel darf’s sein?

Abgeordneten-Bestechung immer noch straffrei. Ein Beamter, der Geld oder eine geldwerte Leistung annimmt, ist dran. Wegen Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme. Ein Richter genauso. Und wer es unternimmt, einen Amtsträger durch Geschenke gewogen zu stimmen, wird ganz schnell wegen Bestechung bestraft. Jede Zuwendung, die über einen Blumenstrauß oder ähnlich Geringwertiges hinausgeht, ist verboten und wird streng geahndet. Genauso muss es auch sein. Schließlich leben wir ja nicht in einer Bananenrepublik. MERKWÜRDIGE „KONTAKTPFLEGE“ Was für Amtsträger selbstverständlich ist, gilt für eine wichtige Personengruppe nicht: Die Parlamentarier. Das trifft auf Bundestagsabgeordnete ebenso zu wie auf Landtagsabgeordnete und auch auf die Mitglieder von Kommunalparlamenten wie dem Stadt- oder Gemeinderat. Diese Damen und Herren dürfen ohne Skrupel Geschenke entgegennehmen. Wie wäre es mit einem kleinen Brillantring für die Dame? Oder...

Gesucht! Neue Strategien und Aktionen für den 5. Mai

Bundesweiter Kongress plant Zukunft des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen / Bundesregierung nimmt 36.000 Unterschriften zur Ratifizierung der UN-Konvention entgegen Berlin/Bonn - Auf einem zweitägigen Kongress planen Menschen mit und ohne Behinderungen aus ganz Deutschland die Zukunft des 5. Mai. Zehn Jahre nach dem ersten Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wollen 150 Vertreter aus 100 Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe am 17. und 18. September in Berlin neue Strategien und frische Aktionsformen für die bundesweiten Veranstaltungen der kommenden Jahre entwickeln. Zum Auftakt übergeben sie einem Vertreter der Bundesregierung 36.000 Unterschriften für eine umgehende Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des 5. Mai gesammelt wurden. Dazu möchten wir Sie gerne einladen am Mittwoch,...

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