Reisemängel

Was sind Reisemängel und wie lassen sie sich mit einer Preisminderung vereinbaren?

Der Urlaub zählt für viele deutsche Touristen zu der schönsten Zeit des Jahres, in welcher Erholung und ein Ausstieg aus dem Alltag erwünscht sind. Hektik und ein knapper Zeitplan im Arbeitsalltag, lassen jedoch nicht viel Zeit für einen ausgedehnten Urlaub, sodass ein Kurzurlaub für viele Deutsche genau das richtige ist. Doch kann es leider vorkommen, dass während der Kurzreise nicht alle Leistungen zufrieden stellend sind. In diesem Fall ist es von Vorteil, sich an den Reiseveranstalter zu wenden, um Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, denn der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, die gebuchte Reise mit allen Dienstleistungen und Eigenschaften so zu erbringen wie es vertraglich vorher festgelegt wurde. Wann liegt ein Reisemangel vor? Laut § 651 c Absatz 1 BGB ist eine Minderung des Reisepreises möglich, wenn ein Reisemangel vorliegt. Dieser besteht, wenn eine Ist-Beschaffenheit nicht mit der Soll-Beschaffenheit...

Urlaubszeit ist Reisezeit - Welche Rechte Verbraucher bei Reisemängeln haben

Nicht jede Urlaubsreise verläuft erfreulich. Grund zum Ärgernis bieten überbuchte Hotels, verschmutze Zimmer sowie Hotel-Pools, verwahrloste Strände oder der Lärm einer Baustelle in der unmittelbaren Nachbarschaft. LAWMARKET.de gibt Tipps, welche rechtlichen Möglichkeiten in diesen Fällen bestehen, zumindest ein Teil der Reisekosten beim Reiseveranstalter zurückzuholen. Denn der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen wie Sie in den Reiseunterlagen zugesagt wurde. Während der Reise Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei etwaigen Mängeln Abhilfe zu schaffen. Mängel müssen sofort bei der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter angezeigt werden, sonst verliert der Urlauber seine Ansprüche. Der Reiseveranstalter muss den angezeigten Mangel dann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen (beispielsweise das verschmutzte Zimmer reinigen lassen oder ersatzweise ein anderes Zimmer beschaffen). Tut er das...

Wenn der Urlaub zum Ärgernis wird

Viele Deutsche fiebern gerade in der Ferienzeit mit großer Spannung ihrem Urlaub entgegen und erwarten Traumstrände unter Palmen und „Wohlfühl“-Hotels. Wenn jedoch diese Vorstellung wie eine Seifenblase zerplatzt, ist es wichtig, seinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Reisepreises zu kennen und gegebenenfalls geltend zu machen. Das Online-Reiseportal www.ab-in-den-urlaub.de informiert, bei welchen Mängeln sich Urlauber tatsächlich zur Wehr setzen können. Bereits beim Start in das Urlaubsziel kann es zu Problemen kommen. Wenn sich An- und Abreisezeiten bei Bahn oder Flug verändern, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn nur geringfügige Verspätungen sorgen nicht für einen Anspruch auf Preiserstattung. Generell gelten die An- und Abreisetage nicht als Erholungstage. Kritisch wird es erst dann, wenn durch Fahrplan- oder Flugänderungen der jeweilige Folgetag beeinträchtigt wird. Erst dann besteht die Möglichkeit...

Katalogpreise und Preisangaben deutscher Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich

Das Bundesjustizministerium hat unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Ernst Hinsken nach erfolgreicher Lobbyarbeit des Deutschen Reiseverbandes die Informationspflichten-Verordnung des BGB (sogenannte BGB-InfoVO) geändert und die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen für Reiseveranstalter beschlossen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) November 2008 (Ms) Grundsätzlich sind nachträgliche Preiserhöhungen dem deutschen Recht fremd. Ist der Preis der Leistung einmal erklärt und beworben, lässt sich dieser nicht...

Ryanair streicht Flüge und Flugbuchungen von Drittanbietern - Rechte als Flugpassagier

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Mit den europäischen Fluggastrechten und ihren Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag über den Flug stehen Flugpassagiere jedoch nicht rechtlos dar. von Yvonne Heitmeyer (Netzwerk Fluggastrechte) www.reise-recht-wiki.de August 2008 (Kö) Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der Monat August ist Hochsaison...

Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 15.07.2008 (Az.: X ZR 93/07) die Rechte von Pauschalreisenden erheblich gestärkt. Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise...

Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag für Reisende

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Entscheidung bekräftigt und die Informationspflichten von Reiseveranstaltern ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen. Der Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühren oder sonstige Entgelte verlangen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Tropensturm Fay raste vergangene Woche mit Windgeschwindigkeiten...

Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) "Es ist meine Entscheidung, es ist meine Airline und Punkt". Mit dieser Erklärung reagierte Michael O'Leary, Vorstandsvorsitzender...

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