Reiseschaden

Katalogpreise und Preisangaben deutscher Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich

Das Bundesjustizministerium hat unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Ernst Hinsken nach erfolgreicher Lobbyarbeit des Deutschen Reiseverbandes die Informationspflichten-Verordnung des BGB (sogenannte BGB-InfoVO) geändert und die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen für Reiseveranstalter beschlossen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) November 2008 (Ms) Grundsätzlich sind nachträgliche Preiserhöhungen dem deutschen Recht fremd. Ist der Preis der Leistung einmal erklärt und beworben, lässt sich dieser nicht ohne Weiteres einseitig erhöhen. Dies galt bisher auch im Reisevertragsrecht für Reiseveranstalter. Daraus resultierte jedoch die Schwierigkeit für Reiseveranstalter, flexibel auf Preisveränderungen, insbesondere bei steigender oder nachlassender Nachfrage, zu reagieren. Ergebnis der Rechtslage waren eng bedruckte...

Ryanair streicht Flüge und Flugbuchungen von Drittanbietern - Rechte als Flugpassagier

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Mit den europäischen Fluggastrechten und ihren Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag über den Flug stehen Flugpassagiere jedoch nicht rechtlos dar. von Yvonne Heitmeyer (Netzwerk Fluggastrechte) www.reise-recht-wiki.de August 2008 (Kö) Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der Monat August ist Hochsaison und Hauptreisezeit in Europa. Und zur Hauptsaison fliegen viele Urlauber in südliche Gefilde. Tausende Reisende haben ihre Flugtickets über Reiseportale im Internet gebucht. Diejenigen Flugpassagiere, die einen Flug mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair gebucht haben, mussten in den vergangenen Tagen aufhorchen....

Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 15.07.2008 (Az.: X ZR 93/07) die Rechte von Pauschalreisenden erheblich gestärkt. Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise des Reiseveranstalters Alltours Flugreisen GmbH in die Türkei. Der Urlaub verlief problemlos und ohne festzustellende Reisemängel. Auf dem Rückflug von Antalya nach Köln-Bonn am 08. Oktober 2005 mit der türkischen Fluggesellschaft MNG musste das Flugzeug mit 257 Passagieren an Bord in Istanbul notlanden....

Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag für Reisende

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Entscheidung bekräftigt und die Informationspflichten von Reiseveranstaltern ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen. Der Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühren oder sonstige Entgelte verlangen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Tropensturm Fay raste vergangene Woche mit Windgeschwindigkeiten...

Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) "Es ist meine Entscheidung, es ist meine Airline und Punkt". Mit dieser Erklärung reagierte Michael O'Leary, Vorstandsvorsitzender...

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