Pressekonferenz

Christlichen Glauben auszuleben wird in Russland Anlass zur Strafverfolgung

Gorno-Altaisk (Russland) — Am 15. November 2010 wird das Strafverfahren gegen Aleksandr Kalistratov fortgesetzt. Er ist angeklagt, gemäß Art. 282 (1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation religiösen Hass gesät zu haben. Die Eröffnungsverhandlung fand vom 20. bis 22. Oktober 2010 statt. Die 37 Zeugen, die Kalistratov persönlich kennen, erklärten auf Befragen, er sei ein gesetzestreuer Bürger, der ihren Respekt genieße. Noch niemals sei er dadurch aufgefallen, dass er religiösen Hass geschürt hätte. Sie waren überrascht, dass jemand seine Aktivitäten als „extremistisch“ einstufte — war es doch gerade...

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