Pflegestufe beantragen

Der Höherstufungsantrag - gute Vorbereitung erhöht die Pflegestufe!

Ein Antrag bei der Pflegekasse auf Erhöhung der Pflegestufe zu stellen, ist legitim und jeder Pflegebedürftige, bei dem sich der Fremdhilfebedarf seit der letzten Begutachtung erhöht hat, sollte dies auch tun. Aber oft, werden Höherstufungsanträge gestellt, weil die Pflegekraft, häufig die engsten Angehörigen, durch die Doppelbelastung Beruf, eigene Familie und Pflege, an ihre Grenzen kommen. Die Pflege des Angehörigen wird als verändert und erhöht wahrgenommen. Wird der Höherstufungsantrag unter solchen Voraussetzungen gestellt und die darauf folgende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht gründlich vorbereitet, kann es möglicherweise zu einer Ablehnung der beantragten Pflegestufe kommen. Im schlimmsten Fall kann die erneute Überprüfung sogar zu einer Entziehung bisher gewährter Leistungen führen. Eine Herabstufung ist grundsätzlich rechtlich zulässig, denn es besteht kein Bestandsschutz....

Unsere Dienstleistungen als Pflegegutachter

Unsere Dienstleistungen als Pflegegutachter Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI). Die Leistungen der Pflegeversicherung werden als Dienst-, Sach- und Geldleistungen oder als Kostenerstattung erbracht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der schwere der Pflegebedürftigkeit. Leider kann es zu Fehleinschätzungen durch den MDK (prüft einen Leistungsanspruch) kommen. In diesem Fall können Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen. Wir sind unabhängige Pflegegutachter. Unser Leistungsspektrum umfasst: - Pflegebedarfsermittlung und Beratung - Erstellen des Gutachtens - Höherstufungsantrag / Verschlechterungsantrag - Widerspruchsverfahren - Begleitung...

Wann bekomme ich eine Pflegestufe?

Wann bekomme ich eine Pflegestufe? Bei der Entscheidung der Pflegestufe ist ausschlaggebend, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Verrichtungen. Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist. Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes. Hier können wir Ihnen unsere Beratung und Hilfe bei den Formalitäten anbieten. PflegeSG GbR Sylvia Grünert unabhängige Pflegegutachterin und Marlies Jänisch Jordanstraße 12 04177 Leipzig ...

PflegeSG GbR - Feedbacks

PflegeSG GbR - Feedbacks 1. Danksagung der Familie Henze aus Sachsen-Anhalt Auf diesem Wege möchten wir uns für die Hilfe der Frau Grünert bedanken mit Ihrer kompetenten Pflegeberatung bekamen wir für unseren Opa die Pflegestufe 3 was vorher nicht möglich war, was hatten wir alles versucht es führte kein Weg zum Erfolg .Wir lernten Frau Grünert über das Internet kennen und riefen sie an es wurde ein Termin vereinbart und sie kam zu uns , wir sprachen alles ab und brauchten uns ab dem Tage um nichts mehr zu kümmern dies übernahm Frau Grünert , wir können Frau Grünert nur empfehlen sie kommt aus dem Pflegebereich ist eine...

Häusliche Pflege heute wichtiger denn je

Häusliche Pflege heute wichtiger denn je Um dies zu Hause gewährleisten zu können, benötigt man ein sogenanntes Pflegegutachten. Das Pflegegutachten stellt fest, in welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person einzustufen ist. Die Pflegestufe wiederum entscheidet dann über die finanziellen Leistungen, die die Pflegeversicherung gegenüber dem Pflegenden zu erbringen hat. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs...

Über uns - die PflegeSG GbR

Über uns - die PflegeSG GbR Wir treten dann als Pflegesachverständige in Ihr Leben, wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Hier können wir Ihnen umfassende Hilfe zur Pflege, Pflegestufenbeantragung, Widerspruchsverfahren sowie Hilfe vor Gericht geben. Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zur Erlangung der Pflegestufe. Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, ist die Überprüfung der Pflegestufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) obligatorisch. Sollten Sie der Meinung sein, die Einschätzung des MDK sei falsch, können Sie uns beauftragen, als Pflegesachverständige ein Pflegegutachten...

Wissenswertes

Wissenswertes Wir, die PflegeSG GbR, sind Ihnen gern behilflich, bei der Antragstellung einer Pflegestufe und begleiten Sie bis zur Prüfung durch den MDK. Wir helfen Ihnen ebenso bei einem Widerspruch, bei Fragen zum Umgang mit Demenz und sind auch behilflich bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen. Was bedeutet Pflegestufe I? Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich Hilfe brauchen und mehrfach in der Woche bei...

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