Der Höherstufungsantrag - gute Vorbereitung erhöht die Pflegestufe!

Ein Antrag bei der Pflegekasse auf Erhöhung der Pflegestufe zu stellen, ist legitim und jeder Pflegebedürftige, bei dem sich der Fremdhilfebedarf seit der letzten Begutachtung erhöht hat, sollte dies auch tun.

Aber oft, werden Höherstufungsanträge gestellt, weil die Pflegekraft, häufig die engsten Angehörigen, durch die Doppelbelastung Beruf, eigene Familie und Pflege, an ihre Grenzen kommen. Die Pflege des Angehörigen wird als verändert und erhöht wahrgenommen.

Wird der Höherstufungsantrag unter solchen Voraussetzungen gestellt und die darauf folgende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht gründlich vorbereitet, kann es möglicherweise zu einer Ablehnung der beantragten Pflegestufe kommen. Im schlimmsten Fall kann die erneute Überprüfung sogar zu einer Entziehung bisher gewährter Leistungen führen.

Eine Herabstufung ist grundsätzlich rechtlich zulässig, denn es besteht kein Bestandsschutz. Aber Voraussetzung ist die wesentliche Verringerung des Fremdhilfebedarfs bei den Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung). Eine solche Verringerung des Fremdhilfebedarfs kann vorliegen, wenn sich der Hilfebedarf der Betreuung und Beaufsichtigung erhöht, was oft bei demenziell oder psychisch Erkrankten der Fall ist, aber der Fremdhilfebedarf bei der Grundpflege nicht adäquat mit wächst.

Stellt der Pflegebedürftige oder die Angehörigen einen Höherstufungsantrag müssen sie in der Begutachtung eindeutig darlegen, warum und wie sich der Fremdhilfebedarf seit der letzten Begutachtung bei der Grundpflege erhöht hat.

Ein Antrag auf Leistungen einer höheren Pflegestufe wirkt wie ein neuer Antrag, aber es liegt dem Gutachter bereits ein Vergleichsgutachten vor, auf das er sich in seiner Begutachtung und Einschätzung der Pflegebedürftigkeit beziehen kann.

pflegestufe-und-beratung.de rät: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die einen Höherstufungsantrag stellen möchten, sollten sich über die Erfolgsaussichten eines Antrages beraten lassen. Eine Pflegebedarfsanalyse im Haushalt des Pflegebedürftigen ist hier die richtige Vorgehensweise und erspart das mühselige und zeitaufwendige Führen eines Pflegetagebuches über Wochen.

Die Schwierigkeiten bei der Höherstufung bestehen darin und das sollte man sich vor der Antragstellung unbedingt verdeutlichen, dass der Grundpflegebedarf bei der Pflegestufe 1 einen täglichen zeitlichen Umfang von mindestens 46 Minuten voraussetzt, während für die Pflegestufe 2 mindestens 121 Minuten gefordert werden. Hinzu kommt, es muss ein Hilfebedarf zu drei verschiedenen Tageszeiten anfallen.