Olaf Haubold

Olaf Haubold: Warum Genossenschaftsanteile der „bessere“ Bausparvertrag sind

Auch mit Genossenschaften lassen sich Förderungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz nutzen Willich, 08.03.2017.„Der Bundesgerichtshof hat unlängst in zwei Fällen ((Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16) entschieden, dass Bausparverträge von Seiten der Bausparkassen einseitig gekündigt werden dürfen, wenn sie mehr als zehn Jahre zuteilungsreif waren, aber nicht zum Bauen genutzt werden“, erklärt Genossenschaftsberater und Vorstand der Genossenschaft Cooperative Consulting eG, Olaf Haubold. Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht....

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