OLG Hamburg
06.01.2014: Recht | Adel | beschluss | Bückeburg | Deutschland | Gericht | Lügen | News | OLG Hamburg | verurteilt
Pressetext verfasst von ABdeMont am Mo, 2014-01-06 20:04.
Adel , seine Intrigen und Gerüchte
Der deutsche " Fürst " Alexander zu Schaumburg-Lippe ,versuchte den adligen Stand und Ruf von A.Boecker de Montfort, durch Verbreitung in Form von Verleumdung in Frage zu stellen und zu deformieren.
Die wohl gewollte Absicht dahinter war, Alfred Boecker de Montfort als Fake darzustellen der kriminell sei, alles eine Lüge wie es sich herausstellte, Alexander zu Schaumburg-Lippe bekam die Quittung für die Verleumdung in Form eines Gerichtsbeschlusses vom OLG Hamburg.
"Her mit dem Geld oder das Handy mit brisanten Informationen wird an die Presse oder an Kriminelle verkauft." So lautet jedenfalls der Kern eines angeblichen Erpressungsversuchs gegen einen der letzten Fürsten Deutschlands*.
Es geht um ein Handy mit Videofunktion und einen Film mit einer männlichen Person mit Muttermal im Intimbereich. Der Angriff auf die Ehre des blaublütigen Schloßherren soll durch Neonazis organisiert worden sein. Als ob diese illustre Kombination polarisierender...
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25.11.2010: Recht | HOAI | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | OLG Hamburg | Wettbewerbsrecht
Pressetext verfasst von Rechtsanwalt_Köln am Do, 2010-11-25 09:28.
Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Sätze der HOAI auf My-Hammer.de wettbewerbswidrig
(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln
Hanseatisches Oberlandesgericht, 27.10.2010, Az.: 5 U 178/08
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) in der Ursprungsfassung von 1976 ist das bundesweit geltende Preisrecht für Planungs- und Entwurfsleistungen der Architekten und Ingenieure. Die HOAI wurde im Jahre 2009 durch den Bundesgesetzgeber umfassend novelliert, um umweltbezogene Anreize zu setzen, Bürokratie abzubauen, den Wettbewerb zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Büros mit Auslandsorientierung zu stärken.
Die HOAI sieht Mindest- und Höchstsätze für neun verschiedene Leistungsphasen vor, welche nach dem Schwierigkeitsgrad einer Bauleistung („Honorarzonen“) gegliedert sind:
* Grundlagenermittlung
* Vorplanung
* Entwurfsplanung
* Genehmigungsplanung
* Ausführungsplanung
* Vorbereitung der Vergabe
* Mitwirkung der Vergabe
* Objektüberwachung
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