Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Sätze der HOAI auf My-Hammer.de wettbewerbswidrig

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln

Hanseatisches Oberlandesgericht, 27.10.2010, Az.: 5 U 178/08

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) in der Ursprungsfassung von 1976 ist das bundesweit geltende Preisrecht für Planungs- und Entwurfsleistungen der Architekten und Ingenieure. Die HOAI wurde im Jahre 2009 durch den Bundesgesetzgeber umfassend novelliert, um umweltbezogene Anreize zu setzen, Bürokratie abzubauen, den Wettbewerb zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Büros mit Auslandsorientierung zu stärken.

Die HOAI sieht Mindest- und Höchstsätze für neun verschiedene Leistungsphasen vor, welche nach dem Schwierigkeitsgrad einer Bauleistung („Honorarzonen“) gegliedert sind:

* Grundlagenermittlung
* Vorplanung
* Entwurfsplanung
* Genehmigungsplanung
* Ausführungsplanung
* Vorbereitung der Vergabe
* Mitwirkung der Vergabe
* Objektüberwachung
* Objektbetreuung
* Dokumentation

Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber und dem Architekt/Ingenieur auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Zur Sicherung der Qualität der Bauleistungen sind Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze der HOAI nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig.

Über eine Unterschreitung der Mindestsätze im Rahmen einer Auftragsausschreibung auf der Internetplatform „My-Hammer.de“ hatte nun das Hanseatische Oberlandesgericht in dem oben genannten Urteil zu entscheiden.

Mehr Informationen:

http://www.mth-partner.de/de/news/item/82
info@mth-partner.de


Über Rechtsanwalt_Köln

Vorname
H.

Nachname
Tieben

Adresse

mth Tieben & Partner
Sachsenring 34
50677 Köln

Homepage
http://www.mth-partner.de

Branche
mth Tieben & Partner berät Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts, des Wettbewerbsrechts, des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Verwaltungs- und Baurechts, des Familien- und Erbrechts, des Ausländerrechts, des IT-Rechts sowie im Bereich der Erneuerbaren Energien., Darüber hinaus erstellen wir Übersetzungen Ihrer juristischen oder wirtschaftlichen Fachtexte innerhalb der Sprachen Englisch, Deutsch, Tschechisch und Russisch und sind Ihnen behilflich, möglichst effizient Ihre Forderungen in Deutschland einzuziehen.