Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Effizienzsteigerung im Ingenieurwesen: Wie HOAI-Leistungsphasen und Branchensoftware als Einheit auftreten (sollten)

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) spielt eine Schlüsselrolle im deutschen Ingenieurwesen. Sie bietet eine angemessene Honorierung für Planungsleistungen, unterteilt in neun präzise definierte Leistungsphasen (beginnend bei der Grundlagenermittlung bis hin zur Objektbetreuung). Diese Struktur ist für Ingenieurbüros richtungsweisend, da sie nicht nur eine klare Richtlinie für die Projektplanung und -umsetzung darstellt, sondern auch eine verlässliche Basis für die eigentliche Honorarkalkulation etabliert. Trotz fortlaufender Debatten um ihre Modernisierung bleibt die HOAI weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil der Branche. Stichwort Modernisierung: Der technologische Fortschritt bringt jedoch gleichzeitig neue Herausforderungen mit sich. An dieser Schnittstelle empfiehlt sich der Einsatz von spezialisierter ERP-Software, die exakt für die Anforderungen im Ingenieurwesen entwickelt wurde. Solche Softwarelösungen...

Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Sätze der HOAI auf My-Hammer.de wettbewerbswidrig

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Hanseatisches Oberlandesgericht, 27.10.2010, Az.: 5 U 178/08 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) in der Ursprungsfassung von 1976 ist das bundesweit geltende Preisrecht für Planungs- und Entwurfsleistungen der Architekten und Ingenieure. Die HOAI wurde im Jahre 2009 durch den Bundesgesetzgeber umfassend novelliert, um umweltbezogene Anreize zu setzen, Bürokratie abzubauen, den Wettbewerb zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Büros mit Auslandsorientierung zu stärken. Die HOAI sieht Mindest- und Höchstsätze für neun verschiedene Leistungsphasen vor, welche nach dem Schwierigkeitsgrad einer Bauleistung („Honorarzonen“) gegliedert sind: * Grundlagenermittlung * Vorplanung * Entwurfsplanung * Genehmigungsplanung * Ausführungsplanung * Vorbereitung der Vergabe * Mitwirkung der Vergabe * Objektüberwachung ...

Was taugt die Literatur zur neuen HOAI? Justitiar Dr. Ebert ist auf einige Merkwürdigkeiten gestoßen

Von Dr. Andreas Ebert Zwar gilt sie schon seit knapp drei Monaten, brauchbare Literatur zur neuen HOAI jedoch gibt es derzeit nur rudimentär, auch wenn die Verlage sich seit Wochen darin überschlagen, Neuerscheinungen anzukündigen. So handelt es sich bei den bis Redaktionsschluss erschienenen Werken durchweg um Textausgaben mit amtlicher Begründung oder um erweiterte Honorartabellen, wie etwa die erweiterten Honorartafeln für Ingenieure von Simmendinger oder das Honorartabellenbuch von Seifert. Dass es für diese Druckwerke noch einen Markt gibt, erstaunt angesichts der verbreiteten elektronischen Hilfsmittel auch für Interpolationen. Noch überraschender ist jedoch, dass beide Werke zwar meist, jedoch nicht stets dieselben Zahlen liefern. So verlangt ein Ingenieurbauwerk mit anrechenbaren Kosten von 26.000 € in Honorarzone III dem Auftraggeber bei Seifert ein Honorar von 4.011 € ab, bei Simmendinger zahlt er 4.018 €. Ähnlich sieht...

Streit um Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Bundesregierung will novellierte HOAI nun Ende April verabschied

München/Berlin. In die jahrelangen Diskussion um die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist nun wieder Bewegung gekommen: Nach Angaben des Parlamentarischen Staatsekretärs Achim Großmann will die Bundesregierung die HOAI am 29. April 2009 verabschieden. Bei den Bayerischen Bauingenieuren sorgte die Ankündigung für Erleichterung: „Endlich nennt die Bundesregierung einen konkreten Termin für die Verabschiedung“, sagte der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Dr.-Ing. Heinrich Schroeter am Donnerstag in München. Bereits 1995 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die...

Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau warnt vor Ausverkauf der der deutschen Baukultur

München. In der Diskussion um die geplante Novellierung der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) hat Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, vor einem Ausverkauf der deutschen Baukultur gewarnt und die Wichtigkeit der Honorarordnung betont. Die HOAI sei aktiver Verbraucherschutz. Sie fördere den Ideenwettbewerb und vermeide einen für Ingenieure und Architekten ruinösen Preiswettbewerb, der zu Lasten der Qualität beim Planen und Bauen geht: „Durch die Garantie von auskömmlichen Honoraren wird eine bestmögliche Beratung des Bauherrn erst ermöglicht“, so Schroeter...

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