Kapitalmarktaufsicht

Rechtswidrige, betrügerische Angebote vorbörslicher Aktien der Daimler Truck Holding AG - berichtet von Dr. jur. Horst Werner

Die Kapitalmarktaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass keine Vermittlerunternehmen eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen zur außerbörslichen Platzierung von Daimler Truck Holding AG Aktien besitzen. Die Daimler AG selbst hat die BaFin darüber unterrichtet, dass einzelne Daimler-Aktionäre von Dritten vorbörsliche Kaufangebote für Aktien des vor dem Börsengang stehenden Tochterunternehmens Daimler Truck Holding AG (DTHAG) erhalten haben. Diese Angebote sind unrechtmäßig und stammen weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften....

Identitätsmissbrauch mit falschem Namen im Internet nimmt überhand u. Verdacht auf fehlenden Prospekt- von Dr. jur. Horst Werner

Immer häufiger bekommt man Spam-Mails mit falschem Namen unter Missbrauch der Identität eines Dritten. Allzu leicht können Mail-Adressen ausgetauscht werden und unrichtige Telefon-Nummern einprogrammiert werden. Solche Identitätstäuschungen erhalten insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich tätige Personen jeden Tag und müssen dann nachfragenden Teilnehmern erklären, dass sie es gar nicht sind, die die Mail mit falscher Absenderkennung geschrieben haben. Identitätsmissbrauch (auch Identitätsdiebstahl genannt) bezeichnet die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte. Ziel ist es oft, in betrügerischer...

Die Kapitalmarktaufsicht hat ihre Richtlinien zum Geldwäschegesetz durch Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisiert

Die Kapitalmarktaufsicht hat am 29. Okt. 2021 bekannt gegeben, dass die BaFin ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) erneuert hat. Hintergrund sind die gesetzlichen Änderungen des GwG, die seit dem 1. August 2021 gelten und durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführt worden sind. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist der im Juni 2021 veröffentlichte Besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute. Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellt die BaFin den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise u. a. für...

Der Verbraucherschutz für Kapitalanleger soll im Aufsichtshandeln der BaFin weiter gestärkt werden

Die Kapitalmarktaufsicht warnt vor unerlaubt tätigen Unternehmen, die u.a. gegen die Prospektgesetze und gegen das Kreditwesengesetz KWG verstoßen und veröffentlicht, gegen welche Unternehmen und Personen die Kapitalmarktaufsicht formell wegen unzulässiger Wertpapiergeschäfte oder Vermögensanlagen-Angebote eingeschritten ist, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, Marktmanipulation aufzudecken und zu verfolgen. Z.B. wird auf www.bafin.de veröffentlicht : "Die Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot der Vermögens­anlage der Fa. xyz GmbH"....

Kapitalmarktaufsicht, Anlegerschutz durch Bankenaufsichtsbehörden und Staats-Haftungsverantwortung - von Dr. Horst S. Werner

Die Kapitalmarktaufsicht und die Bankenaufsicht haben – erinnert Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) – die Finanzmarkt- und Bankenkrise nicht verhindert. Sowohl das Aufsichtshandeln der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin als auch die Kontrollen der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank EZB in Frankfurt/Main haben die Subprime-Krise weder frühzeitig erkannt noch abwenden können. Viele private Anleger und auch institutionelle Investoren haben durch verantwortungsloses Investmentbanking ihr Kapital verloren und stellen Überlegungen zur Staatshaftung der Banken-Aufsichtsbehörden...

Bankrecht und Kapitalmarktrecht bei Unternehmensfinanzierungen am Kapitalmarkt vom Bankrechtsexperten Dr. Horst Werner erklärt

Bankrechtspraktiker Dr. jur. Horst Siegfried Werner Göttingen ( acht Jahre tätig am Universitäts-Bankrechts-Lehrstuhl in Göttingen ) erklärt nachfolgend die bankrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Gesetzesvorschriften bei öffentlichen, bankenfreien Finanzierungen für Unternehmen über den Beteiligungsmarkt. Das Bankrecht für öffentliche Finanzierungen untersteht der Bankrechtsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in Bonn ( Abt. Bankenaufsicht ). Das Kapitalmarkt- und Prospektrecht wird von der Kapitalmarktaufsicht der BaFin ( Abt. Wertpapieraufsicht ) in Frankfurt/Main durchgeführt....

Beteiligungskapital einwerben ohne BaFin-Genehmigung und ohne Prospektpflicht mit einem einfachen Beteiligungs-Exposé

Beteiligungskapital dient der bankenunabhängigen Unternehmens-Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Öffentliche Angebote zur Beteiligung an Unternehmen unterliegen seit dem 01. Juli 2005 grundsätzlich der Verkaufsprospekt-Pflicht. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, alle öffentlichen Beteiligungsangebote seien prospektpflichtig, bestehen jedoch die im Folgenden genannten Ausnahmen von der Prospektpflicht( also ohne BaFin-Genehmigung): Mit dem Abschnitt III a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (WVPG) - mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ - wird der Geltungsbereich...

BaFin-Zulassung und BaFin-Beratung über BaFin-erlaubnispflichtige Tatbestände am Kapitalmarkt - von Dr. Horst Siegfried Werner

Die Ausgabe kapitalmarktorientierter Finanzinstrumente (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) oder die Vermittlung derselben am Kapitalmarkt erfordern besondere Sachkunde. Wer mit Wertpapieren gewerblich handeln oder Finanzinstrumente vermitteln oder für andere verwalten möchte, benötigt deshalb dazu eine besondere gewerbliche Erlaubnis von der zuständigen Kapitalmarktaufsicht. Die Erlaubnis- und Zulassungsregeln sind in den kapitalmarktrechtlichen Gesetzesvorschriften festgeschrieben. Sowohl Emissions-Unternehmen, als auch Finanzdienstleistungs-Vermittler müssen u.a. die Regeln des Kreditwesengesetzes ( KWG ) und des Wertpapierhandelsgesetzes...

Dr. Horst Siegfried Werner befürwortet die Trennung von Kapitalmarktaufsicht und Bankenaufsicht

Die BaFin wird entmachtet und muß voraussichtlich die Kontrolle über die Banken an die Bundesbank abgeben. Die Bankenaufsicht soll nach den Plänen der zukünftigen Koalition in Berlin allein bei der Bundesbank liegen, so wollen es die CDU/CSU und FDP. Die Aufteilung ber Bankenaufsicht zwischen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würde damit neu geordnet und geregelt werden. Ob die geplante Übertragung der BaFin-Kompetenzen auf die Bundesbank die Bankenkontrolle verbessert, muß die Zukunft erst erweisen. Es ist jedoch sachgerecht, die Kapitalmarktaufsicht und Wertpapieraufsicht einerseits...

Inhalt abgleichen