Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

Die Kapitalmarktaufsicht hat ihre Richtlinien zum Geldwäschegesetz durch Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisiert

Die Kapitalmarktaufsicht hat am 29. Okt. 2021 bekannt gegeben, dass die BaFin ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) erneuert hat. Hintergrund sind die gesetzlichen Änderungen des GwG, die seit dem 1. August 2021 gelten und durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführt worden sind. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist der im Juni 2021 veröffentlichte Besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute. Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellt die BaFin den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise u. a. für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung. Ebenfalls erlässt die BaFin in regelmäßigen Abständen Rundschreiben und gibt Hinweise zu Themen, die die Prävention von...

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