Daimler Truck Holding AG (DTHAG)

Rechtswidrige, betrügerische Angebote vorbörslicher Aktien der Daimler Truck Holding AG - berichtet von Dr. jur. Horst Werner

Die Kapitalmarktaufsicht stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass keine Vermittlerunternehmen eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen zur außerbörslichen Platzierung von Daimler Truck Holding AG Aktien besitzen. Die Daimler AG selbst hat die BaFin darüber unterrichtet, dass einzelne Daimler-Aktionäre von Dritten vorbörsliche Kaufangebote für Aktien des vor dem Börsengang stehenden Tochterunternehmens Daimler Truck Holding AG (DTHAG) erhalten haben. Diese Angebote sind unrechtmäßig und stammen weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften. Unternehmen, die potentiellen Anlegern Aktien anderer Unternehmen zum Erwerb anbieten, benötigen hierfür gem. § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt grundsätzlich für alle Wertpapiere, also auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes...

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