Handelsrecht

Irreführende Lebensmitteletiketten: Steht Gouda drauf ist nicht immer Gouda drin

Bedingt durch Aufklärungsportale wie Foodwatch und zunehmenden politischen Druck auf die Überwachungsbehörden wird immer häufiger um Produktaufmachungen für Lebensmittel gestritten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich über ein als „Gouda“ bezeichnetes Produkt zu entscheiden, welches allerdings mit Schmelzkäse gefüllt war. Das Gericht stuft die Bezeichnung „Gouda“ für das Produkt als irreführend ein. Nach diesen Vorschriften ist es unter anderem verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, was insbesondere dann...

Bio-Werbung für kosmetische Mittel

Keine Frage, auch bei kosmetischen Mitteln liegt Bio voll im Trend. Allerdings ist bisher nicht einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kosmetikum mit „Bio“-Aussagen vermarktet werden darf. Nun sorgt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm für Aufsehen. In dem Fall geht es um die Bezeichnung „Bio-Oil“. Nach Ansicht der Richter in Hamm vermittelt diese Bezeichnung dem Verbraucher den Eindruck, dass das so bezeichnete Kosmetikum zumindest überwiegend, das heißt 50 % + X, aus natürlichen / pflanzlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sei. Die Silbe "Bio" spreche die Verbraucher genau auf den Gesichtspunkt...

Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten-rien ne va plus?

Die Werbung für homöopathische Arzneimittel ist ein schmaler Grat. Solange solche Präparate nicht ausnahmsweise zugelassen sind und damit ein Wirksamkeitsnachweis im schulmedizinischen Sinne erbracht wurde, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden - so sagt es § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Umgehungsversuchen dieses Werbeverbots hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung weitgehend einen Riegel vorgeschoben. Im dortigen Fall hatte der Vertreiber eines homöopathischen Arzneimittels Angaben zu den Anwendungsbereichen der im Präparat enthaltenen Einzelsubstanzen gemacht und sich...

Gesundheitsbezogene Werbung weiter unter Beschuss

Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin schießt weiter gegen Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel und andere Gesundheitsprodukte vertreiben und für diese mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben. In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu entscheidenden Fall ging es um ein aus Hyaluronsäure und Granatapfelpulver zusammengesetztes Nahrungsergänzungsmittel. Das Produkt wurde mit diversen Anti-Aging-Aussagen beworben. Nach Auffassung des Gerichts konnte das Unternehmen jedoch nicht annähernd beweisen, dass die ausgelobten Wirkungen wissenschaftlich hinreichend gesichert bzw. allgemein anerkannt sind. Insbesondere...

Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Bezeichnung " Himbeer-Vanille Abenteuer" für einen Früchtetee auseinanderzusetzen. Zutaten des Produkts sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack". Der Kläger, ein Abmahnverein, war der Ansicht, das werbende Lebensmittelunternehmen verstoße mit der Verpackungsaufmachung gegen die Verbote irreführender Werbung aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB und § 5 UWG. Der Verbraucher erwarte beim Anblick...

Vitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims

Angesichts der anstehenden Art. 13.1-Liste zur Verordnung 1924/2006 widmen sich die einschlägigen Abmahnvereine zunehmend der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel. Beanstandet wurde beispielsweise eine Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit getrocknetem Pilzpulver in Kapselform. Das Produkt wurde unter anderem mit Aussagen wie „Zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs verbessert dieser Vitalpilz die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit bei Stress“ oder „Vitalpilze zur Unterstützung einer gesunden Verdauung“ beworben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Werbung untersagt, da das Unternehmen...

Cola-Farbstoff, Krebsgefahr und Verbraucherverantwortung

„Krebsgefahr durch Cola-Farbstoff?“: Solche und ähnliche Schlagzeilen machen derzeit die Runde, nachdem zwei Cola-Hersteller angekündigt haben, ihre Rezepturen auf dem US-Markt hinsichtlich des Stoffes 4-Methylimidazol (4-MEI) zu überarbeiten. 4-MEI ist Bestandteil des auch in Deutschland zugelassenen Farbstoffs Zuckercouleur (E 150 d) und steht aufgrund entsprechender Versuche im Verdacht, zumindest bei Nagetieren Krebs auslösen zu können. Vieles spricht allerdings dafür, dass es sich um einen Sturm im Cola-Glas handelt. Denn die US-Gesundheitsbehörde FDA betont, ein Mensch müsse mehr als 1.000 Dosen Cola an einem Tag...

Biozid-Produkte: Eine bloß mittelbare Wirkung reicht aus!

Das Biozid-Produkte-Recht erfasst auch Erzeugnisse, die bloß mittelbar chemisch oder biologisch auf Schadorganismen einwirken, indem sie eine Kausalitätskette herbeiführen, die bei dem betreffenden Schädling eine Hemmwirkung hervorrufen soll. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2012 (C-420/10) entschieden. Der EuGH ist damit einem entsprechenden Votum des Generalanwalts gefolgt: http://www.juravendis.de/ratgeber-recht/web-blog/2011/11/09/594-biozidrecht-fuehrt-eine-mittelbare-wirkung-zu-einem-biozid-produkt.html Gegenstand des Verfahrens war ein Algenbekämpfungsmittel, das bei Eingabe in Wasser...

Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen

Anbieter von Gesundheitsprodukten, Kosmetikstudios und Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker etc.) nutzen zunehmen Gutschein-Dienste wie Groupon und City Deal. Damit steigt wieder die Gefahr von kostspieligen Abmahnungen, denn häufig werden dort gesundheitsbezogene Aussagen getroffen, die wettbewerbsrechtlich problematisch sind. Als aktuelles Beispiel ist die Fett-weg-Werbung mit Ultraschall und Kavitation zu nennen, die zurzeit von einigen Abmahnvereinen beanstandet wird. Auch einige Ärzte haben in letzter Zeit wegen angeblicher Verstöße gegen deren Berufsordnungen Abmahn-Post bekommen. Besondere Vorsicht ist geboten,...

Deutschland und die E-Zigarette: Willkommen in Absurdistan

Raucher müssen vor die Tür, Dampfer in den Knast: Diesen Eindruck könnten Nikotin-Genießer in Deutschland dieser Tage beinahe gewinnen. Zur Klarstellung vorweg: „Dampfer“, also die Konsumenten der E-Zigarette, müssen natürlich nicht mit strafrechtlichem Ungemach rechnen, wenn sie zur Alternative gegenüber dem herkömmlichen Glimmstengel greifen. Ganz anders sieht dies bei manchem Händler von elektronischen Zigaretten aus, der schon freundlichen Besuch von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft begrüßen durfte, weil er sich mit dem Vorwurf eines Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz konfrontiert sieht. Und auch...

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