Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Bezeichnung " Himbeer-Vanille Abenteuer" für einen Früchtetee auseinanderzusetzen. Zutaten des Produkts sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack".

Der Kläger, ein Abmahnverein, war der Ansicht, das werbende Lebensmittelunternehmen verstoße mit der Verpackungsaufmachung gegen die Verbote irreführender Werbung aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB und § 5 UWG. Der Verbraucher erwarte beim Anblick der Verpackung einen Tee, der Bestandteile von Vanille und Himbeeren enthalte. Da tatsächlich nur natürliches Aroma mit Vanille- und Himbeergeschmack enthalten sei, sei die Aufmachung im Hinblick auf die Produktbezeichnung und die abgebildeten Himbeeren und Vanilleblüten irreführend.
Das Gericht gab dem Abmahnverband Recht. So seien die Voraussetzungen für eine Irreführung vorliegend erfüllt. Der Früchtetee trägt die Bezeichnung "Himbeer-Vanille Abenteuer" die Angabe "Himbeer-Vanille" deute darauf hin, dass diese zwei Elemente in dem Lebensmittel tatsächlich vorhanden sind. Jeder Verbraucher wisse, dass es Früchte mit der Bezeichnung "Himbeere" und ein Gewürz mit der Bezeichnung "Vanille" gebe. Die schriftbildlich hervorgehobenen Bezeichnungen fänden eine Bekräftigung durch die im Blickfang der vorderen Packungsseite aufgedruckten Himbeeren und Vanilleblüten. Zudem finde sich in dem siegelartigen Rundaufdruck der Hinweis: "Nur natürliche Zutaten".
Der Leser müsse demnach bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Packung den Eindruck gewinnen, bei den Angaben "Himbeere" und "Vanille" handele es sich um die erwähnten natürlichen Zutaten. Die zudem wesentlich kleiner gehaltene Angabe "Früchtetee mit natürlichen Aromen" sei nicht geeignet, den so geschaffenen Eindruck zu korrigieren. Ein Früchtetee könne nämlich, wie die Bewerbungen von Konkurrenzprodukten zeigen, durchaus als Inhaltsstoffe Teile von Himbeeren und Vanille enthalten. Der Zusatz "mit natürlichen Aromen" könne im Hinblick auf die bereits erwähnte Angabe "nur natürliche Zutaten" nur so verstanden werden, dass Aromen hinzugefügt wurden, die soweit Himbeeren und Vanille in Rede stehen, aus diesen Pflanzen gewonnen wurden. Unstreitig sei dies jedoch nicht der Fall: Das Aufgussgetränk enthalte weder irgendeinen Bestandteil von Himbeeren oder Vanille als Zutat, noch ein aus diesen Pflanzen gewonnenes Aroma, sondern lediglich Aromen, die ihrer Geschmacksrichtung nach Himbeeren und Vanille entsprechen, ohne irgendeinen "natürlichen" Bezug zu diesen Pflanzen aufzuweisen.

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