Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

Verschärfung des Anlegerschutzes nur im Rahmen der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten – von Dr. jur. Horst Werner

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz von 2021 verschärft die Bürokratie auf dem Risikokapitalmarkt und beeinträchtigt mittelständische Unternehmen bei der kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung ohne Banken. Nach Meinung von Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) gilt das Gesetz nur für öffentliche Beteiligungs-Angebote mit BaFin-Verkaufsprospekten und für die VIB. Damit werden die BaFin-Prospekte mit einer Reihe von zusätzlichen Vorschriften nicht unwesentlich verteuert und durch die Aufhebung des Emittentenprivilegs die Platzierung erschwert. Der Vertrieb und die Platzierung am freien Kapitalmarkt dürfen nur noch über von der BaFin beaufsichtigte Vermittler-(Gesellschaften) stattfinden. Der Eigenvertrieb durch die Emittenten selbst ( = Emitterntenprivileg ) ist bei BaFin-Propekten nicht mehr erlaubt. Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ vom Juli 2021 findet jedoch nur Anwendung...

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes wurde veröffentlicht und tritt am 17. Aug. 2021 in Kraft - von Dr. jur. Horst Werner

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes werden im Wesentlichen das Vermögensanlagegesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch an die Vorgaben des Maßnahmenpakets angepasst, so Dr. jur Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) und Folgeänderungen in anderen Gesetzen nachvollzogen. Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung, beispielsweise durch die Neuerungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015. Doch die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen und Erfahrungen aus der Praxis, unter anderem mit der Insolvenz einiger großer Anbieter von Vermögensanlagen machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss. Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 09. Juli 2021 wurde am 16. 07 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt gemäß Artikel 5 Abs. 2 des neuen Gesetzes einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - also...

VermAnlG: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit einem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

Das Bundesministeriums der Finanzen hat noch kurz vor Weihnachten 2020 einen Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes veröffentlicht. Am 22. Dezember 2020 hat das Bundesfinanzministerium den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ bekannt gegeben ( https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2020-12-22-Anlegerschutzstaerkungsgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) und zur Abstimmung auf den Weg gebracht. Es enthält hauptsächlich Verschärfungen im Bereich von BaFin-Prospekt-Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz. Es betrifft zum Teil aber auch alternative Investmentfonds (AIF-Fonds). Der Entwurf wurde den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Ob und wann der Entwurf geltendes Recht wird, ist noch vollkommen offen. Es gibt noch keine Übergangsvorschriften mit Vorschlägen...

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