Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes wurde veröffentlicht und tritt am 17. Aug. 2021 in Kraft - von Dr. jur. Horst Werner
Pressetext verfasst von HorstWerner am Fr, 2021-07-23 10:32.Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes werden im Wesentlichen das Vermögensanlagegesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch an die Vorgaben des Maßnahmenpakets angepasst, so Dr. jur Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) und Folgeänderungen in anderen Gesetzen nachvollzogen. Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung, beispielsweise durch die Neuerungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015. Doch die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen und Erfahrungen aus der Praxis, unter anderem mit der Insolvenz einiger großer Anbieter von Vermögensanlagen machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss. Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 09. Juli 2021 wurde am 16. 07 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt gemäß Artikel 5 Abs. 2 des neuen Gesetzes einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - also am 17. August 2021 - in Kraft. Der Gesetzestext ist als PDF unter dem Link : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_... abrufbar.
Das vorliegende Anlegerschutzstärkungsgesetz setzt das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 (Maßnahmenpaket) um. Der Entwurf ergänzt zudem Vorschriften zur Erhöhung des Schutzes von Anlegern, die mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität kürzlich vom Kabinett verabschiedet wurden. Mit den in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht
werden. Dazu wird zum einen, wo erforderlich und sinnvoll, die Transparenz erhöht. Zum anderen übernehmen sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz. Reichen Transparenz und Aufklärung auch mit Blick auf die Risi-kotragfähigkeit von Privatanlegern nicht aus, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt. -
Weitere Auskünfte erteilt der Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
