Anlegerschutzstärkungsgesetz

Anlegerschutzstärkungsgesetz ist am 17. Aug. 2021 in Kraft getreten und gilt nicht für die Prospekt-Bereichsausnahmen

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz ist gestern am 17. August 2021 in Kraft getreten. Nach Meinung von Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) gilt das Gesetz jedoch nur für öffentliche Angebote mit BaFin-Verkaufsprospekten und für VIB. Die Anwendungsbereiche über die BaFin-Prospektpflicht haben gem. § 1 Abs. 1 des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) und gem. § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes ( WpPG ) ein „öffentliches Angebot“ von Finanzinstrumenten in der Form von nicht wertpapierverbrieften Vermögensanlagen oder als Wertpapiere zur Voraussetzung. In § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes gibt es eine Legaldefinition des Rechtsbegriffs “öffentliches Angebot”: „Ein öffentliches Angebot ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere ( bzw. Vermögensanlagen )...

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes wurde veröffentlicht und tritt am 17. Aug. 2021 in Kraft - von Dr. jur. Horst Werner

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes werden im Wesentlichen das Vermögensanlagegesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch an die Vorgaben des Maßnahmenpakets angepasst, so Dr. jur Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) und Folgeänderungen in anderen Gesetzen nachvollzogen. Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung, beispielsweise durch die Neuerungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015. Doch die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen und Erfahrungen aus der Praxis, unter anderem mit der Insolvenz einiger großer Anbieter von Vermögensanlagen machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss. Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 09. Juli 2021 wurde am 16. 07 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt gemäß Artikel 5 Abs. 2 des neuen Gesetzes einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - also...

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - von Dr. jur. Horst Werner

Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 09. Juli 2021 wurde am 16. 07 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, berichtet Dr. jur Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) und tritt gemäß Artikel 5 Abs. 2 des neuen Gesetzes einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - also am 17. August 2021 - in Kraft. Der Gesetzestext ist als PDF unter dem Link : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-07-16-Anlegerschutzstaerkungsgesetz/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 abrufbar. Das vorliegende Gesetz setzt das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesmi- nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 (Maßnahmenpaket) um. Der Entwurf ergänzt zudem Vorschriften zur Erhöhung des Schutzes von Anlegern, die mit dem Entwurf...

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