Geheimprozesse

Hamburg: Das Geschäft mit Wohnungslosen – wie Betroffene belogen werden

Wenn die Zwangsräumung droht, soll man sich in Hamburg an die „Fachstelle für Wohnungsnotfälle“ wenden, die einem angeblich helfen, die Zwangsräumung abzuwenden, bzw. nach einer Zwangsräumung schnell wieder eine Wohnung zu finden, insbesondere für Familien mit Kindern. Doch damit ist man in Hamburg als Opfer einer Zwangsräumung auf das Abstellgleis abgeschoben! Bestenfalls wird dort verwaltet. Pro Forma gibt es zwar auf dem Papier sog. Fachanweisungen und Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Hamburg und der Wohnungswirtschaft. Die entsprechenden Rechte und Pflichten für beide Seiten findet man hier: im „Kooperationsvertrages gemäß § 11 HmbWoFG i.V.m. § 7 HmbWoBindG“, der „Fachanweisung gem. § 45 Abs. 2,3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum“ und der „Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen...

„Geheimprozesse“ an Hamburger Gerichten

In Hamburg wird seit 3 Jahren versucht, ein 11-Jähriges Mädchen, das als Opfer eines Justizskandals an PTBS leidet, sowie dessen einzige, familiäre Bezugsperson, ihren treusorgenden, 63-jährigen Vater, durch ein Zwangsräumungsverfahren, in die Wohnungslosigkeit zu drängen. Die damit zusammenhängenden Verfahren tragen die Züge eines solchen „Geheimprozesses“. „Ein Geheimprozess ist ein Gerichtsverfahren, das durch Ausschluss der Öffentlichkeit und die dadurch mögliche rechtliche Benachteiligung des Angeklagten gekennzeichnet ist. Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal autoritär regierter Staaten und von Diktaturen.“ Sagt Wikipedia. In sämtlichen Verfahren, aller Instanzen, wurde dieser kleinen Familie, neben vieler anderer Grundrechte und Gesetze, auch das Menschenrecht nach Art. 6 EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren, entsagt. Obwohl der, sich für seine Tochter aufopfernde Vater als Hartz IV Empfänger niemals Mietschulden...

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