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Hamburg: Das Geschäft mit Wohnungslosen – wie Betroffene belogen werden

Wenn die Zwangsräumung droht, soll man sich in Hamburg an die „Fachstelle für Wohnungsnotfälle“ wenden, die einem angeblich helfen, die Zwangsräumung abzuwenden, bzw. nach einer Zwangsräumung schnell wieder eine Wohnung zu finden, insbesondere für Familien mit Kindern. Doch damit ist man in Hamburg als Opfer einer Zwangsräumung auf das Abstellgleis abgeschoben! Bestenfalls wird dort verwaltet. Pro Forma gibt es zwar auf dem Papier sog. Fachanweisungen und Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Hamburg und der Wohnungswirtschaft. Die entsprechenden Rechte und Pflichten für beide Seiten findet man hier: im „Kooperationsvertrages gemäß § 11 HmbWoFG i.V.m. § 7 HmbWoBindG“, der „Fachanweisung gem. § 45 Abs. 2,3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum“ und der „Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen...

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