„Geheimprozesse“ an Hamburger Gerichten

In Hamburg wird seit 3 Jahren versucht, ein 11-Jähriges Mädchen, das als Opfer eines Justizskandals an PTBS leidet, sowie dessen einzige, familiäre Bezugsperson, ihren treusorgenden, 63-jährigen Vater, durch ein Zwangsräumungsverfahren, in die Wohnungslosigkeit zu drängen. Die damit zusammenhängenden Verfahren tragen die Züge eines solchen „Geheimprozesses“.
„Ein Geheimprozess ist ein Gerichtsverfahren, das durch Ausschluss der Öffentlichkeit und die dadurch mögliche rechtliche Benachteiligung des Angeklagten gekennzeichnet ist. Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal autoritär regierter Staaten und von Diktaturen.“ Sagt Wikipedia.
In sämtlichen Verfahren, aller Instanzen, wurde dieser kleinen Familie, neben vieler anderer Grundrechte und Gesetze, auch das Menschenrecht nach Art. 6 EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren, entsagt.
Obwohl der, sich für seine Tochter aufopfernde Vater als Hartz IV Empfänger niemals Mietschulden hatte und bei allen Nachbarn beliebt ist, möchte der Vermieter, eine Wohnungsbaugenossenschaft, die super günstige, aber in bester Wohnlage liegende Wohnung neu vermieten und kündigte vor über 3 Jahren der Familie fristlos.
Der Vater hatte damals einfach nur das Fehlverhalten des Vorstandes und längst ausgeschiedener Mitarbeiter dieser Genossenschaft nicht hinnehmen wollen und sich beschwert.
Nachdem mittlerweile mit legalen und rechtsstaatlichen Mitteln die Zwangsräumung nicht vollzogen werden konnte, unter anderem auch durch die Einmischung des NDR-Fernsehens, sind der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft, dessen anwaltlicher Vertreter sowie Rechtspfleger und Mietenrichter der Hamburger Justiz, gemeinsam inzwischen zu mutmaßlich strafrechtlich relevantem Handeln übergegangen.
Seit Juni 2020 ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Rechtspfleger und Mietenrichter des Amtsgerichtes Hamburg St. Georg und gegen Mietenrichter des Landgerichts Hamburg.
Es werden durch diese Justizbediensteten u.a. Adressen manipuliert, Daten in falsche Zusammenhänge gebracht, Akteninhalte, Schriftsätze, Beschlüsse und ganze Akten gegenüber Verfahrensbeteiligten vorenthalten und der Mieter von Erwiderungen und Gegenbeweisen ausgeschlossen oder diese nicht zur Kenntnis genommen und wissentlich unwahre bis verleumderische Behauptungen aufgestellt.
Gegen den Vorstand der Genossenschaft und dessen Rechtsanwalt liegen der Staatsanwaltschaft Anträge wegen des Verdachts auf Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung zu Lasten des Mieters vor.
Im Internet wird seit über 2 Jahren unter dem Begriff „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“ ein Dossier mit Hintergründen über diesen Fall und seinen Verlauf ergänzt und gepflegt.